Bundesanwaltschaft: Im Herbst 2015 kastrierte Merkel den Rechtsstaat endgültig

von SKB

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Justizminister Heiko Maas waren sich einig:

Ein Bundesanwalt der im Sinne des Rechtsstaates arbeitet, muss weg.

Berliner Staatsanwaltschaft ermittelte noch gegen Justizminister Heiko Maas wegen des Verdachts auf Strafvereitelung

Ich würde gern nach Recht und Gesetz ermitteln. Aber ich darf nicht. Der Justizminister will es nicht. Harald Range, Bundesanwalt und letzter Vertreter des Rechtsstaates attackierte im Herbst 2015 Justizminister Heiko Maas (SPD): „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ (Bundesanwalt a.D. Harald Range)

Sie können es sich denken, der weisungsgebundene Justizminister Heiko Maas entließ nach Rücksprache mit dem Kanzleramt, den weisungsgebundenen Bundesanwalt Harald Range. Mit Range verschwand nicht nur sein Wunsch für eine unabhängige Justiz, sondern auch der Rechtsstaat.

Parallel zu diesem Ereignis, im Herbst 2015, gab die Bundeskanzlerin ihren Startschuß für offene Grenzen und Massenmigration, UN-Umvolkungsplänen entsprechend. Behörden wurden angwiesen: Der Fall des entlassenen Bundesanwaltes Range gab das unmißverständliche Signal an alle deutsche Staatsanwälte, Grenzbeamten, Polizeiführungen usw. aus:

Das Kanzleramt steht über dem Gesetz. Wer nicht mitspielt, wird entlassen!

Im Mai 2015 leitete die Generalbundesanwaltschaft unter Range auf der Basis von zwei Strafanzeigen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, vom Februar bzw. April desselben Jahres ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister vom Blog netzpolitik.org ein.

Diese hatten als „Verschlusssache (VS-vertraulich)“ eingestufte Dokumente zu einer geplanten Ausweitung der Überwachungskapazitäten des BfV im Bereich der sozialen Medien in dem Blog in vollem Umfang veröffentlicht. Damit hatten sie und andere Unbefugte Kenntnis von vertraulichen Dokumenten.

Nachdem dies am 30. Juli 2015 publiziert worden war teilte Range einen Tag später mit, dass seitens der Generalbundesanwaltschaft von „möglichen Exekutivmaßnahmen“ vorerst abgesehen und zunächst ein externes Gutachten erstellt werde, welches klären solle, ob überhaupt Staatsgeheimnisse veröffentlicht wurden. Die vorläufige Aussetzung der Ermittlungsmaßnahmen habe er bereits im Mai angeordnet, das Gutachten sei dann Mitte Juni in Auftrag gegeben worden.

Am 4. August 2015 teilte Range per Presseerklärung mit, Bundesjustizminister Heiko Maas habe ihn angewiesen, das „Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen“. Dieser Weisung habe er Folge geleistet. Er erklärte zusätzlich:

„Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“

Auf einer Pressekonferenz warf er Justizminister Maas vor, er wolle das Gutachten zurückhalten, weil sein Inhalt politisch nicht opportun sei und den Vorwurf des Landesverrates stütze. Noch am selben Tag versetzte Maas Bundesanwalt Range in den einstweiligen Ruhestand.(Wiki)

Das Range entgegen der Lüge von Heiko Maas, – „man habe Range nicht „nach Kenntnis der vorläufigen Bewertung des externen Gutachters die Anweisung erteilt, den Gutachtenauftrag zurückzuziehen“,  damals doch angewiesen wurde, die Erstellung des Gutachtens sofort zu stoppen, bewies auch ein Vermerk eines Oberstaatsanwalts beim Generalbundesanwalt über ein Telefonat Ranges mit dem Ministerium vom 3. August 2015, den der Spiegel einen Tag vor den Landtagswahlen Mecklenburg-Vorpommern im September 2016 veröffentlichte.

Dort ist zu lesen:

„Nach Angaben von Herrn Generalbundesanwalt wies Frau Staatssekretärin Dr. Hubig ihn an, er habe die Erstellung des Gutachtens sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzunehmen. Falls er dieser Weisung nicht nachkäme, werde er unverzüglich entlassen.“

Range habe daraufhin, so der Vermerk, seine Mitarbeiterin angewiesen, den „Sachverständigen zu kontaktieren und die Gutachtenerstellung zu stoppen“.

Wegen der Vorgänge hatte die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Maas wegen des Verdachts auf Strafvereitelung ermittelt. Sie stellte das Verfahren allerdings schon im März 2016 wieder ein. Auch sie bestätigte die Version von Range, er sei zur Abbestellung des Gutachtens angewiesen worden, verneinte aber den Verdacht der Strafvereitelung gegen Hubig.

Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte des BGH glaubten damals aber noch an den Rechtsstaat und übte scharfe Kritik gegen das Vorgehen von Heiko Maas. In einer Erklärung schrieben die Bundesrichter und Bundesanwälte:

„Erfolgt eine Weisung rechtswidrig und zu dem Zweck, eine Bestrafung zu vereiteln, so macht sich der Anweisende wegen Strafvereitelung im Amt strafbar (§ 258 und § 258a des Strafgesetzbuchs).“

Möglich machte dieser Schritt das sog. Gerichtsverfassungsgesetz. Ein Paragraf der bereits in der NS-Dikatur zur Anwendung kam und quasi als „Rosine“, gerne in den Paragrafenduschungel der Bundesrepublik Deutschland mit übernommen wurde.

Jeder Jurastudent lernt in den ersten Semestern, dass die Strafverfolger überhaupt nicht unabhängig sind. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das steht im Gerichtsverfassungsgesetz.

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Sie sind Teil der Exekutive und nachgeordnete Beamte, die nur ein verlängerter Arm der Politik sind. So ist die Rechtslage. Ein Instrument was sich die selbstermächtigte Bundeskanzlerin 2015 zur Nutze machte, ihre antideutsche Politik durchzusetzen. Die Exekutive ist weisungsgebunden.

Das bedeutet nichts anderes, als dass die Befehlskette vom Kanzleramt über die Staatsanwaltschaften, über die Bundespolizei, die Grenzbeamten, bis hin zu den einfachen Polizeibeamten läuft, der angehalten ist, die horrende Migrantengewalt auf den Straßen zu verschweigen.

„Erfolgt eine Weisung rechtswidrig und zu dem Zweck, eine Bestrafung zu vereiteln, so macht sich der Anweisende wegen Strafvereitelung im Amt strafbar (§ 258 und § 258a des Strafgesetzbuchs).

Wir staunen über das Stillschweigen des höchsten Gerichts in Deutschland. Richter sind nicht wie Staatsanwaltschaften weisungsgebunden, ihr Verhalten aber, Rechtsbrüche der Bundesregierung wie am Fließband zu dulden, lässt anderes vermuten. Übrigens, Volksverhetzungen gegen Deutsche sind nicht strafbar.

„Noch nie sei ein Kanzler so „machtgeil und unpatriotisch“ gewesen“ (Wolfgang Früher, CDU)

Das hatte auch ein nicht minder  weisungsgenbundener Hamburger Staatsanwalt einst erkannt. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds aus Hamburg, Malik Karabulut, durfte die Deutschen pauschal und öffentlich in einem Facebook-Beitrag als „Hundeclan“ bzw. Köterrasse beschimpfen.

Nur in einem weisungsgebundenen Land werden solche Verfahren eingestellt, wo weisungsbefugte Politiker Deutsche seit langem verachten. (Bundestagsvizepräsidentin C. Roth: „Deutschland du mieses Stück scheisse“) und alles dafür tun, dass „diese Köterrasse“, endlich mit Millionen Muslimen ausgetauscht wird.


Quelle und Kommentare hier:
https://schluesselkindblog.com/2018/08/06/bundesanwaltschaft-im-herbst-2015-kastrierte-merkel-den-rechtsstaat-endgueltig/