Bürgerwille statt Beamten-Befehl – JA zur Selbstbestimmungsinitiative

von frank jordan

Die Selbstbestimmungsinitiative wird nicht ohne Grund von der Verwaltung, von allem Verwaltungs-Nahen und Verwaltungs-Geförderten bekämpft. Denn: Verwaltung ist bloss ein anderes Wort für Regierung – und damit für Durchsetzung und Zwang. Kurz: für Macht. 

Macht bedeutet, dass jemand über die Mittel verfügt, mit denen andere dazu gezwungen werden können, das zu tun, was der Inhaber der Macht will. Und es ist eine unumstössliche Gesetzmässigkeit, dass Macht über andere nur dort wachsen kann, wo diese anderen freiwillig oder durch Gewalt ihre individuelle Freiheit abgeben.

Wie total eingeschläfert muss das Gefahrenbewusstsein für den Verlust der eigenen Freiheit einer Mehrheit einer Gesellschaft sein, um bei diesem Abstimmungskampf nicht alle Alarmglocken läuten zu hören! 

Internationales Recht, so wie die Initiativgegner es wünschen und überhöhen,  ist nicht „Recht“ wie jedes andere. Es ist ein „Recht des Stärkeren“. Es ist also Gewalt. Es ist zweck- und zielgerichtetes Durchsetzungswerkzeug nicht legitimierter Organisationen wie EU und UN. Und der Schutz der direktdemokratischen Bürgerrechte und des Individuums stehen in dieser Ziel- und Zweckhierarchie, die Vergangenheit zeigt es deutlich, nicht an erster Stelle.

Kurz gesagt: Was uns im Rahmen des SBI-Abstimmungskampfs als „Recht“ (Freiheits- und Menschenrechte) verkauft wird, ist in Wahrheit bloss ein anderes Wort für Befehle, hinter denen sich, wenn sie ergehen, der Verwaltungsapparat der Schweiz die Hände in Unschuld waschend und im eigenen Interesse verstecken kann.

Denn wo ferne Beamte befehlen, ist im Land selber keiner Verantwortlich und keiner Schuld. Wenn also künftig die eigene Verwaltung (Regierung) etwas durchbringen will, wovon sie weiss, dass die Bevölkerung es mit Sicherheit abschmettern würde, braucht sie ihr Wollen bloss eine Stufe höher einzuspeisen und kann dann ruhig auf den Befehl von oben warten.

Darum geht es. Nur darum. Ein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative würde für die Verwaltung und jene, die von ihr profitieren, einen grossen Machtverlust bedeuten. Es geht also nicht um die „Schweiz“, um die „Demokratie“ oder die „Bürger“ und ihre Rechte. Es geht um die Interessen einer kleinen Gruppe von Menschen. Interessen, die sie über den Umweg des „Rechts“, ohne lästige Öffentlichkeit, ohne persönlich zur Verantwortung gezogen werden zu können und ohne direktdemokratisches Klimbim erzwingen wollen.

Freiheit und Abgabe der Macht sind aber zwei Dinge, die sich ausschliessen. Eine ausufernde Verwaltung ist für alle Freiheit eine tödliche Gefahr. Wird die SBI abgelehnt, dann wird diese Gefahr institutionalisierte Gewissheit. Rechtsempfinden und rechtsstaatliche Prinzipien werden den Ideen von Nützlichkeit, Zielen und Zwecken alles regulierender nationaler und supranationaler Verwaltungen geopfert sein. Und der Bürgerwille durch direkte Demokratie eingedampft zu einem Ventil der Volksbefriedigung.

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AUFRUF ZUR SELBSTBESTIMMUNG

Die staatliche Selbstbestimmung der Ostdeutschen!

UNO-Sonderberichterstatter: Selbstbestimmung ist Recht von Völkern und kein Vorrecht von Staaten

 


Quelle und Kommentare hier:
https://frankjordanblog.wordpress.com/2018/11/14/burgerwille-statt-beamten-befehl-ja-zur-selbstbestimmungsinitiative/