Britische Folterpraxis an den Deutschen ’nach‘ dem 2. Weltkrieg: Ein vergessenes Verbrechen

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„In Deutschland ist das, was man über den Zweiten Weltkrieg weiß, nicht wahr. Und was wahr ist, ist unbekannt.“

Das sagen US-Historiker und Militärs, die das Ende des zweiten Weltkriegs als Zeitzeugen miterlebt haben.

Ich muss gestehen, dass ich selbst bis vor wenigen Jahren keine Ahnung darüber hatte, dass nicht nur die Sowjets, wie allgemein bekannt, sondern auch die westlichen Allierten sich massenhaft an deutschen Frauen vergangen hatten. Und dass Amerikaner, Briten und Franzosen deutsche Kriegsgefangenen systematisch, manchmal sogar bis zu deren Tod folterten.

Obwohl auch schon 1945 unter Folter erzwungenen Geständnisse vor Gericht unwirksam waren, so wurden dennoch so gut wie alle unter Folter erzwungenen Geständnisse im Nürnberger Prozess als „ultimative Beweise“ betrachtet – und führten zur Hinrichtung der führenden Vertreter des Dritten Reichs.

Exemplarisch als Opfer der Siegerjustiz sei hier nur der Wehrmachtsangehörige Gustav Petrat (Foto rechts) erwähnt, der wie viele seiner ebenfalls unschuldig Mitangeklagten im Alter von 23 Jahren erhängt wurde. So wie auch Hitlers Rechtsanwalt Hans Frank.


Auch der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß wurde brutal gefoltert und auf diese Weise zu einem „umfassenden Geständnis“ (wonach er u. a. über 2 Mio. Juden umgebracht haben soll) gezwungen.

Seine unter brutalster Folter getätigten Aussagen bildeten den Kern der Anklage im Nürnberger Prozess und führten am Ende zur Hinrichtung der meisten Angeklgaten.

Die SS-Wachmannschaften von Auschwitz, die dieser Folter teilweise zusehen mussten, wurden vor die Wahl gestellt, entweder die angaben von Höß zu bestätigen – oder sich selbst der Folter zu unterziehen. Wozu sie sich entscheiden, darüber muss nicht gerätselt werden.

(Das alles bedeutet nicht, dass ich Tötungen in Auschwitz generell in frage stelle. Ich stelle nur die Zahl und die Umstände der in Auschwitz getöteten Juden (und auch Deutschen) in Frage, wie es uns von den Siegermächten kolportiert wird. Und dazu verlasse ich mich keinesfalls auf mein Gefühl – sondern auf zahlreiche wissenschaftlich nachweisbare Ergebnisse, die heute von kaum einem ernstzunehmen Historiker bezweifelt werden.)

Erwähnenswert und merkwürdig im Zusammenhang mit diesem „geständigen“ Mann ist der letzte Auschwitz-Kommandant, Richard Baer (Foto links), der 1963 in Untersuchungshaft urplötzlich im Alter von 53 Jahren starb und bei dessen Untersuchung seines Leichnams das gerichtsmedizinische Institut der Universität Frankfurt im Autopsiebericht nicht ausschloss, dass Baer an einem

„nicht riechenden und nicht ätzenden Gift“ starb.

Noch bevor die Todesursache dieses außerordentlich wichtigen Angeklagten und Zeitzeugen eindeutig festgestellt werden konnte, ordnete Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (ein nach dem Krieg aus der Emigration zurückgekehrter Jude) die Einäscherung des Leichnams an.

Laut Jens-Christian Wagner (ein deutscher Historiker. Seit 2014 leitet er die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten) habe Baer als Lagerkommandant im KZ Mittelbau

„sich auf seine Untergebenen verlassen und im Übrigen den Dingen ihren Lauf gelassen“.
[Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora, Göttingen 2004, S. 309]

Trotz Brutalitäten sei sein Handeln aber „auf wirtschaftliche Effizienz“ ausgerichtet gewesen. Ebenso wie bei seinem Vorgänger Förschner sei aber der Handlungsspielraum als Lagerkommandant im KZ Mittelbau durch die Kontrolle Kammlers und dessen Abwehrbeauftragten Bischoff eingeschränkt gewesen.

Wagner bezeichnet Baer dort als „passiv-agierend“: Er sei zwar formal für die Häftlingsbehandlung zuständig gewesen, jedoch hätten die Lagerleiter der Außenlager weitgehend selbstständig agiert.
[Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora, Göttingen 2004, S. 310]

Diese mysteriösen Vorgänge fanden in den Medien kaum Beachtung und wurden sogar bewusst heruntergespielt.

Heute sucht man in den meisten Nachschlagewerken zum Dritten Reich den Namen Richard Baer vergebens – nur der „geständige“ Rudolf Höß ist überall zu finden.

In der Tat gab es bis zum Jahre 1949 mehrere amerikanische Untersuchungskommissionen, die einen Teil jener Folter-Vorwürfe untersuchten, die von deutschen oder auch von amerikanischen Verteidigern, vor allem von Rudolf Aschenauer, Georg Froeschmann und Willis M. Everett, vorgebracht worden waren.

Besonders engagiert zeigte sich damals der vom US-Senat als Beobachter entsandte Senator Joseph McCarthy, der aus Protest gegen die Kollaboration der Untersuchungsmitglieder mit der amerikanischen Armee bei der Vertuschung des Skandals seinen Beobachterposten nach zwei Wochen niederlegte und eine bewegende Rede vor dem US-Senat hielt:

“Über die Scheinverfahren als solche besteht kein Streit. […] Er [der Angeklagte] wurde dann mitten in der Nacht mit einer schwarzen Kapuze über dem Kopf in ein kleines dunkles Zimmer geführt. […] Scheinrichter […] Scheinstaatsanwalt […] Scheingeistlicher […] Scheinhinrichtung […] Sicherlich ist es nicht allzu schwer, unter solchen Umständen Geständnisse zu erlangen. Schlagen, Treten in die Hoden, andere körperliche Mißhandlungen der Gefangenen gehörten auch dazu, um die Angeklagten ‘weich zu machen’ und Geständnisse von ihnen zu erlangen.”


Die Art und Weise, mit der die Amerikaner in den Untersuchungsgefängnissen oder auch noch während der Hauptverhandlung in Dachau von Angeklagten Geständnisse oder von unwilligen Zeugen des “automatic arrest” Aussagen erpressten, hinterließen deutliche Spuren:

  • Hautverbrennungen,
  • mittels brennender Streichhölzer zerstörte Nagelbetten,
  • herausgerissene Fingernägel,
  • ausgeschlagene Zähne,
  • zerbrochene Kiefer,
  • zerquetschte Hoden,
  • Wunden aller Art durch Prügeln mit Knüppeln, Schlagringen und Fußtritten,
  • Einsperren nackter Gefangener in kalte, nasse und dunkle Räume
  • oder tagelange Haft in heißen Räumen ohne Flüssigkeitszufuhr,
  • Scheinprozesse,
  • Scheinverurteilungen,
  • Scheinhinrichtungen,
  • falsche Seelsorger

waren die Methoden. Schlimmer jedoch als diese sogenannten Verhörmethoden dritten Grades waren laut Joachim Peiper, Hauptangeklagter im Malmedy-Prozeß, das Gefühl des wehrlosen Ausgeliefertseins bei totaler Isolation von der Außenwelt und den Mitgefangenen sowie der oftmals gelungene Versuch der Amerikaner, die Gefangenen mit Drohungen und Versprechungen gegeneinander auszuspielen, um durch falsche Belastungsaussagen den in der Kameradschaft begründeten Widerstand der Gefangenen zu brechen (Verhöre zweiten Grades).

»Vor einem Gericht, das eingerichtet wurde, den Mord an den Juden als offenkundige Tatsache zu manifestieren, ebendiesen massenweisen, vorsätzlichen, von Deutschen begangenen Mord zu bestreiten, war für einen Angeklagten 1946 ähnlich tödlich wie es für einen mittelalterlichen Häretiker tödlich gewesen wäre, sich vor seinen Inquisitoren, die ihn aus welchem Grund auch immer schuldig sprechen wollten, damit zu verteidigen, daß er die Existenz des dreieinigen Gottes oder der Göttlichkeit Jesu selber bestreitet.«
[W.B. Lindsey, The Journal of Historical Review (JHR) 4(3) (1983), S. 261-303, hier S. 265.]


Aus den Protokollen dieser stunden- und tagelangen Verhöre schusterte die Anklagebehörde sogenannte Eidesstattliche Erklärungen (Affidavits) zusammen, wobei entlastende Passagen gestrichen wurden und der Inhalt durch Umformulierungen oftmals entstellt wurde. Neben diesen zweifelhaften Affidavits war alles Erdenkliche, zum Beispiel auch unbeglaubigte Kopien von Dokumenten sowie Aussagen aus dritter Hand (Hörensagen), als Beweis zulässig. In einem Fall wurde sogar das unvollständige, nicht unterschriebene Affidavit eines Angeklagten verwendet, der aufgrund von Misshandlungen schließlich Selbstmord verübt hatte.
 (Quelle)

Durch den Befehl SOP No. 4 wurde schließlich versprochen, dass Gefangene die Freiheit erlangen könnten, wenn sie sich als Zeuge zur Belastung Dritter zur Verfügung stellten.

Gerhard-Schirmer
-Schrift über Sachsenhausen und Workuta verboten

Der spätere Bundeswehroberst Gerhard Schirmer kam 1945 als Wehrmachtsoffizier nach Flucht aus englischer in Mitteldeutschland in sowjetische Gefangenschaft und erlebte dann bis 1950 die unmenschliche Haft im weitergeführten Konzentrationslager Sachsenhausen und anschließend bis 1956 die Hölle von Workuta nördlich des Polarkreises.

Als wertvollen Bericht eines Zeitzeugen schrieb er sachlich und mit Belegen über seine Erlebnisse die Schrift „Sachsenhausen ‑ Workuta“. Zehn Jahre in den Fängen der Sowjets“, die 1992 im Grabert‑Verlag, Tübingen, erschien und seitdem mehrere Auflagen erlebte.

Unter anderem berichtet er darüber, wie er im Herbst 1945 mit Mithäftlingen eine Gas‑ und Genickschußkammer bauen mußte, die dann jahrelang Besuchergruppen als angeblich von den „Nazis“ errichtet und benutzt vorgeführt wurde. Auch führt er Gespräche mit von den Sowjets weiter inhaftierten Juden an, wonach die Russen 1939 bis 1941 aus den von ihnen besetzten polnischen Gebieten mindestens 1,4 Millionen Juden nach Osten deportierten.

Am 12. September 2002 wurde diese seit mehr als zehn Jahren laufende Schrift aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Tübingen (Az.: 4 Gs 937/02) vom 21.8.2002, der auf Antrag der Tübinger Staatsanwaltschaft (Az.: 15 Js 11941/02) ergangen war, ohne vorherige Anhörung beim Verlag beschlagnahmt und ihr Vertrieb bundesweit verboten.

In der schriftlichen Begründung des stark in die Pressefreiheit eingreifenden Einziehungsbeschlusses wird dem Verfasser „teilweise Leugnung“, „Bagatellisierung“ und „Verharmlosung“ des Völkermordes an den Juden (§ 130 Abs. 2, 3 und 4 StGB) vorgeworfen. Als Belege dafür werden einzelne aus dem Zusammenhang gerissene Zitate angeführt, z.B. Vergleiche mit der Zahl der deutschen Bombenopfer, die Erwähnung der „jüdischen Kriegserklärung“ vom 24. März 1933 oder Gedanken darüber, warum die Alliierten ‑ sowohl in West als auch in Mitteldeutschland ‑ nach Kriegsende Gaskammern bauen ließen und sie mit falschen Erklärungen vorführten.

Die Bestrebungen nach einer einseitigen Geschichtsdarstellung bestehen seitens gewisser Kreise heute, über 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, mehr denn je.

Glaubwürdige Zeitzeugen sollen, wie in diesem Falle ein angesehener Bundeswehroberst a.D., der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Bedauerlich und unseres Rechtsstaates unwürdig ist, daß eine politisierte Justiz aufgrund vor einiger Zeit eingeführter dehnbarer Sonder‑Strafrechtsparagraphen sich zu dieser Einschränkung der Meinungsfreiheit mißbrauchen läßt.
aus: “ Das Freie Forum “ Nr. 4 / Nov. 2002

Die Briten etwa errichten unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg etwa das Verhörzentrum Bad Nenndorf im Wincklerbad (Foto links) in Bad Nenndorf innerhalb der britischen Besatzungszone. Hier wurde systemaisch gefoltert – und die „Geständnisse“ der gwfolterten waren genausowenig als „echt“ zu betrachten“ wie die meisten unter Folter erpressten Geständnisse.

Als im Jahr 2005 bekannt wurde, dass britische Soldaten im Irak folterten, wurde das Thema von englischen und deutschen Medien wieder aufgegriffen.

Nach diesen Reportagen sei zumindest ein Teil der in Bad Nenndorf Internierten von britischen Truppen systematisch misshandelt worden, einige zu Tode gefoltert worden.[Über Hungerfolter an deutschen Kommunisten. In: The Guardian, 2005]

Jahre später ermittelte Scotland Yard  die Vorfälle.

Und im Frühjahr 1948 kam es zu einem Prozess in London. Der Lagerkommandant Colonel Robin Stephens, einige Vernehmungsoffiziere und Wachen sowie der Lagerarzt wurden angeklagt. Im Prozess trat der Internierte Graf Robert Treusch von Buttlar-Brandenfels auf, der während und nach dem Krieg als Spion mehrfach die Seiten gewechselt hatte und in der Bad Nenndorfer Haft in der Wasserzelle zwölf durch Erfrierungen seine Zehen eingebüßt hatte. Nur der Lagerarzt wurde durch Entlassung aus der britischen Armee verurteilt. Es wurde trotz der Freisprüche festgestellt, dass Internierte menschenunwürdig behandelt und misshandelt worden waren, mit der Folge, dass einige von ihnen bleibende Schäden davontrugen. Es hatte Misshandlungen zum Erpressen von Aussagen gegeben und grundlose Exzesse von Wachen, die alle aus einer Strafkompanie gekommen sein sollen.

Der folgende Artikel stammt von Dr. Rolf Kosiek

Kosiek absolvierte ein Studium der Physik, Chemie und Geschichte in Göttingen (1955–1957) und Heidelberg (1957–1960). Er promovierte 1963 in Heidelberg in Kernphysik zum Dr. rer. nat. und war von 1963 bis 1968 wissenschaftlicher Assistent am 1. Physikalischen Institut der Universität Heidelberg, von 1968 bis 1972 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter des Duden-Verlages. Das von Linkne okkupierte Wikipedia urteilt über ihn wie folgt:

Rolf Kosiek (* 23. September 1934 in Herford) ist ein deutscher Publizist, Politiker der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und neonazistischer Multifunktionär.“

Damit ist alles „gesagt“: Was von Kosieks Feder stammt, das müssen alles Lügen sein. Doch so einfach, wie Linke sich das machen, ist es nicht. Alles, was Kosiek im folgenden Artikel beschreibt, ist durch zahlreiche unabhängige Forschungsergebnisse belegt. Die allerdings kaum noch im Internet vorzufinden sind, da alle das Dritte Reich entlastenden Quellen einer strikten Zensur unterstehen – und aus dem Netz systematisch herausgefiltert werden.

Doch es gibt immer noch genügend Artikel, die die völlig illegale Folterpraxis der Briten gegen deutsche Kriegsgefangene bestätigen. Exemplarisch will ich hier zwei Artikel im „Daily Mail“ vom 26. Oktober 2012  („How Britain tortured Nazi PoWs: The horrifying interrogation methods that belie our proud boast that we fought a clean war“) und im „The Guardian“ („The postwar photographs that British authorities tried to keep hidden“) vom 3.April 2006 nennen, die über diese Praxis anschaulich berichten.

Dass ich mich mit der Publizierung des Artikels von Kosiek in den Augen des linkspolitischen Establishemtn selbst als „Nazi“ darstelle: Das ist mir mehr als bewusst. Doch bekanntlich ist jeder Nazi, der nicht die Meinung der Linken vertritt. Denen sage ich:

1. Eure Nazikeule zieht bei mir nicht mehr. Und

2: Selbst wenn der Teufel persönlich den folgenden Artikel geschrieben hätte, würde ich ihn bringen. Vorausgesetzt. Die Inhalte stimmen.

Dass ich kein Nazi bin, das muss ich niemandem beweisen. Keiner meiner bislang kanpp 5300 Artikel gibt auch nur den Hauch eines Beweises darüber ab. Im Gegenteil: In über 50 Artikeln habe ich Stellung gegen die Nazis bezogen. Und zwar unzweideutig. (s. hier oder hier)

Aber in einer Zeit der zweiten religiösen Inquisition mit totalitärem Charakter (der Sozialismus und der mit ihm verbundene Multikultiwahn sind so religiös und totalitär wie der Islam und die katholische Kirceh des Mittelalters) ist der Beweis meiner Aussage so sinnlos wie die Behauptung einer der Hexerei angeklgaten beliebigen Frau zu Zeiten der Inquisition: Allein der Umstand, beschuldigt zu sein, bedeutete damals wie heute: Schuldig zu sein.

Rolf Kosiek: Britische Folterlager – Ein vergessenes Verbrechen

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Alliierte Verbrechen: Lebende Skelette

Kritische Studie über Englands Besatzungspolitik 1945-1950

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Quelle und Kommentare hier:
https://michael-mannheimer.net/2018/11/17/angriff-auf-deutschland-ueber-die-verheimlichten-drahtzieher-der-masseneinwanderung/