Britische Folterlager – Ein vergessenes Verbrechen

Im Gefolge des Golf-Krieges von 2003 erregten in den letzten Jahren die amerikanischen und englischen Folterungen im Irak die Weltöffentlichkeit. Neue Vorwürfe kamen 2006 hinzu. Anders stand es um die gleichen völkerrechtswidrigen alliierten, zahlenmäßig weit größeren Verbrechen an Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind weitgehend vergessen.

Erst Ende 2005 kamen nach Freigabe der Londoner Akten über die erste Nachkriegszeit Einzelheiten über die britische Folterpraxis an Deutschen wieder einmal an die Öffentlichkeit.

1. Folterzentrum London

In der linksliberalen englischen Zeitung The Guardian 1) berichtete Ian COBAIN im November 2005 über neuerdings in England freigegebene amtliche Dokumente. Danach betrieb die britische Regierung im Zweiten Weltkrieg in London ein geheimes Folterzentrum unter Oberstleutnant Alexander SCOTLAND, durch das mehr als 3500 deutsche Gefangene gehen mußten. Viele Häftlinge wurden systematisch verprügelt, lange Zeit am Schlafen gehindert, mehr als 24 Stunden zu stehen gezwungen, extremen Temperaturen ausgesetzt, mit Hinrichtungen bedroht, mit Nahrungsentzug bestraft usw. Auch Erhängungen von Gefangenen kamen vor, die vorher >>psychologisch fertig gemacht<< waren und unter der Folter >>Kriegsverbrechen<< gestanden hatten. Belastungszeugen für Kriegsverbrecherprozesse wurden hier ebenfalls durch entsprechende Behandlung >>vorbereitet<<, so daß sie schließlich alles, was ihnen vorgelegt wurde, unterschrieben. Die Folterkammern, die in mehreren Herrenhäusern in Kensington Palace Garden, einer der reichsten Gegenden von London, untergebracht waren, wurden vor dem Roten Kreuz verborgen gehalten. Sie waren bis 1948 in Betrieb und >behandelten< nach 1945 auch eine Reihe deutscher Zivilisten.

In einer nachträglichen Untersuchung des englischen Geheimdienstes MI5 heißt es, daß der Kommandant des Folterzentrums sich eines >>klaren Bruchs<< der Genfer Konvention schuldig gemacht habe und mehrere der angewandten Methoden das Völkerrecht verletzt hätten. Bei höheren britischen Offizieren habe die Praxis große Unruhe erzeugt, aber sie hätten wegen der auf diese Weise erpreßten nützlichen Informationen weggesehen. Eine Reihe von Dokumenten über diese Einrichtung ist aus durchsichtigen Gründen noch immer vom britischen Verteidigungsministerium gesperrt und unterliegt nach mehr als 60 Jahren weiterhin der Geheimhaltung.

2. Foltercamp Bad Nenndorf

Auch in der britischen Besatzungszone wurden deutsche Gefangene von Angehörigen der britischen Truppen an mehreren Orten jahrelang grausam und systematisch gefoltert. Im Dezember 2005 brachte die Frankfurter Allgemeine Zeitung 2) darüber einen AP-Beitrag aus London unter der Überschrift >>Folterungen in der britischen Zone?<< Das Fragzeichen sollte wohl den Inhalt etwas abschwächen. Es ist jedoch nicht berechtigt, da die dargestellten Tatsachen für sich sprechen.

Die FAZ berichtete über eine Abhandlung der Londoner Tageszeitung The Guardian vom 17. Dezember 2005. Darin bezieht sich das britische Blatt auf kurz vorher aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes freigegebene Dokumente.

Danach wurden in dem von der britischen Besatzungsmacht nach Kriegsende eingerichteten Gefangenenlager im alten Schlammbadehaus von Bad Nenndorf in Niedersachsen von 1945 bis 1947 vor allem ehemalige Mitglieder der SS und der NSDAP von den Wachmannschaften, die einer britischen Strafkompanie angehörten, systematisch gefoltert sowie mißhandelt und dem Hungertod preisgegeben. Insbesondere seien sie bei Verhören ausgepeitscht und geschlagen worden. Die Gefangenen seien willkürlich verhaftet worden, um mögliche Aufstände gegen die Besatzungstruppen zu verhindern.

Unter ihnen hätten sich auch Geschäftsleute und Industrielle befunden. Das Westfalen-Blatt gab an, zwischen 1945 und 1947 seien hier 372 Männer und 44 Frauen mißhandelt worden. Andere Zeitungen versuchten, von den Verbrechen der Engländer abzulenken und deutsche Schuld zu finden, indem sie – wahrscheinlich aus der Luft gegriffen – erwähnten, in Bad Nenndorf seien Folterinstrumente der Gestapo benutzt worden. 3)

Das Schlammbadehaus in Bad Nenndorf in Niedersachsen. Es ist bezeichnend, daß nicht wenige deutsche Medien in dem Fall >Bad Nenndorf< krampfhaft deutsche Schuld zu entdecken versuchten und von >>Gestapo-Folterinstrumenten<< schrieben.

Die nun freigegebenen Dokumente enthielten auch die Ermittlungsergebnisse eines Inspektors von Scotland Yard, der für die britische Militärregierung in Deutschland einen Bericht über Bad Nenndorf verfaßte. Erwähnt sei darin ein Todesfall eines Lagerinsassen, der offenkundig an Unterernährung gestorben sei, obwohl gegen ihn persönlich nichts vorgelegen habe.

Über die in Bad Nenndorf angewendeten brutalen Methoden zur Beschaffung gewünschter eidesstattlicher Erklärungen berichtete auch der im Mai 1946 gefangene, im Nürnberger POHL-Prozeß vor dem US-Militärgerichtshof III angeklagte SS-Obergruppenführer Oswald POHL (1892-1951) aus eigener leidvoller Erfahrung. 4) In seinem Buch über das Militärtribunal erwähnt der englische Historiker David IRVING, daß jenen “seine Kerkermeister vor der Unterzeichnung des Affidavits einer ausgesprochen fragwürdigen Behandlung ausgesetzt hatten. Man hatte ihn auf seinen Stuhl gefesselt und bis zur Bewußtlosigkeit geprügelt; man hatte ihn ins Gesicht geschlagen und ihm Salz in die Wunden gerieben; seine Wächter hatten ihn mit Fußtritten traktiert und mehrfach so lange erbarmungslos in die Zange genommen, bis er bereit war, jedes beliebige Affidavit, das ihm die Inquisitoren vorlegten, durch seine eidesstattliche Unterschrift zu beglaubigen”. 5)

Deutsche Insassen des britischen Internierten-Krankenhauses in Rotenburg/Wümme erlebten, wie im Juli 1946 Engländer aus Bad Nenndorf auf Tragbahren drei bewußtlose Deutsche einlieferten. Diese waren “völlig verquollen im Gesicht und alle Körperteile übermäßig angeschwollen und grünbraun verfärbt. Es war kaum Aussicht, daß sie am Leben bleiben würden”. Doch sie konnten gerettet werden. Sie kamen erst nach einiger Zeit zu sich und erzählten dann von den erduldeten Torturen in Bad Nenndorf. 6)

Nachdem kirchliche Kreise, unter anderem der Bischof von Hildesheim, sich eingesetzt hatten, befaßte sich im Jahre 1947 eine offizielle Kommission des britischen Unterhauses mit den skandalösen Vorfällen im Lager Bad Nenndorf, 7) das Pfingsten 1947 von dem Abgeordneten STOKES persönlich aufgesucht wurde. Daraufhin wurde das Lager im August 1947 aufgelöst; und es gab im selben Jahr in London einen Prozeß gegen Angehörige der Lagermannschaft, wobei der objektive Tatbestand der Mißhandlungen der Gefangenen festgestellt wurde. Die überführten Schuldigen, Lagerkommandant Colonel STEVENS und seine Untergebenen, erhielten jedoch keine Bestrafung, außer daß der pensionsreife Lagerarzt Captain SMITH aus der britischen Armee entlassen wurde. Einzelheiten über das Folterlager und seine Bedingungen mit einem ausführlichen Bericht des an den Folgen der Nenndorfer Haft 1948 verstorbenen Heinrich STEINMEYER erschien in der Illustrierten Quick 1952. 8) Doch bald wurden diese Verbrechen vergessen.

Die Einleitung zum Quick-Artikel vom 9.3.1952 (Schlagzeile Seitenmitte) lautete: “Endlich haben die Alliierten einer Überprüfung der Urteile gegen wirkliche und angebliche Kriegsverbrecher zugestimmt. Wenn Quick sich zu diesem Zeitpunkt zur Veröffentlichung dieses Berichtes über Nenndorf entschließt, geschieht es, um den Richtern die ungeheure Verantwortung vor Augen zu halten, die in ihren Händen liegt, um ihnen ins Gedächtnis zu rufen, daß es nicht nur deutsche Kriegsverbrecher gab und daß hüben und drüben nicht mit dem gleichen Maß gemessen wurde.”

3. Hungerlager Staumühle

Es gab weitere britische Vernichtungslager, so das Lager Staumühle bei Hövelhof in der Senne nördlich von Paderborn, das durch viele Hungertote hervorstach. Hier verhungerte ein guter Bekannter des Verfassers, der im Sommer 1945 allein deswegen verhaftet und nach wenigen Wochen im Lager verstarb, weil er Ortsgruppenleiter in einer Stadt im Rheinland gewesen war. Über die Folterungen und systematische Aushungerung in diesem Lager auch jahrelang nach Kriegsende berichtete später ausführlich der dort von 1945 bis 1948 tätige deutsche Lagerarzt Erich MÖLLENHOFF, der sich nach Jahrzehnten nicht mehr an das ihm abgepreßte Versprechen, nichts über seine Zeit im Lager zu berichten, halten zu müssen glaubte. 9) Zahlreiche Opfer liegen auf dem Friedhof in Hövelhof.

4. Folterstation Minden

Eine andere englische Folterstation befand sich in Minden an der Weser.

Sie wurde vor allem durch die im März 1946 tagelange Folterung des ersten Kommandanten des KL Auschwitz, Rudolf HÖSS, bekannt, die zu seinem >Geständnis< vom 15. März 1946 und zu seiner >eidesstattlichen Erklärung< (Affidavit Nummer NO-1210 in der alliierten Bezeichnung in Nürnberg) vom 5. April 1946 führte, daß in Auschwitz drei Millionen Menschen ermordet worden seien.

HÖSS beschreibt in seiner Autobiographie, 10) wie grausam es ihm bei seiner Verhaftung am 11. März 1946 in Holstein, danach in Heide und anschließend in Minden erging und daß er, schließlich körperlich völlig am Ende, kritiklos alles unterschrieben habe, was ihm von seinen Folterknechten vorgelegt worden sei.

Der Leitende Redakteur des Spiegels, Fritjof MEYER, faßte die Behandlung, die HÖSS erfuhr, in seiner Studie zu den Auschwitz-Opferzahlen wie folgt zusammen:

„Nach drei Tagen Schlafentzug, gefoltert, nach jeder Antwort verprügelt, nackt und zwangsweise alkoholisiert, war die erste Vernehmung >unter schlagenden Beweisen< zustande gekommen, so berichtete auch HÖSS selbst: ‚Was in dem Protokoll drin steht, weiß ich nicht, obwohl ich es unterschrieben habe. Doch Alkohol und Peitsche waren auch für mich zuviel.’“ 11)

Dennoch wurden seine >Aussagen< als >Geschichtsquelle< gewertet und zur Grundlage der Geschichtsschreibung über Auschwitz gemacht.

Auch einer seiner Peiniger, R. BUTLER, hat in einem Buch über diese Folterungen ausführlich berichtet. 12) Er stellt darin ebenso in Einzelheiten die Mißhandlung eines anderen Deutschen, des Gefangenen H. FRANK, in Minden durch britische Soldaten dar. 13)

Es ist bezeichnend, daß in einem 1983 erschienen Sammelband von >Fachleuten< wie KOGON, LANGBEHN und RÜCKERL über Massentötungen durch Giftgas diese Aussagen von Rudolf HÖSS als Beweise angeführt werden, ohne daß dabei mit einem einzigen Wort erwähnt wird, daß sie nach furchtbaren Folterungen und unter weiteren Drohungen zustande kamen. Es heißt dort, 14) HÖSS’ Aussage sei gar >>der wichtigste Beweis<< für die Vergasungen und – man kann es bei Kenntnis der wahren Umstände, die den genannten Autoren nicht unbekannt gewesen sein dürften, nur zynisch nennen – er habe sich als >>außerordentlich mitteilsam<< erwiesen.

Rudolf HÖSS bei seiner Überstellung. Er wurde am 11. März 1946 verhaftet, nachdem seine Frau und seine Kinder entsprechend >eingeschüchtert< worden waren. Siehe: David IRVING, Nürnberg. Die letzte Schlacht, Grabert, Tübingen 2005, S. 314-322.

5. Foltergefängnis Hameln

Zu den berüchtigtsten Folterstationen der Briten gehörte auch das Gefängnis in Hameln an der Weser, wo viele unschuldige Gefangene zu Tode kamen, deren mehr als 200 Gräber Anfang März 1986 >>in einer Blitzaktion im Morgengrauen<< 15) beseitigt wurden, weil Angehörige und Freunde durch Besuche dort immer wieder an die Untaten der englischen Wachmannschaften und Henker erinnerten, was nicht sein sollte.

Im Gegensatz zu den Alliierten, die die unter Folter von ihren Gefangenen erpreßten >Geständnisse< und >eidesstattlichen Erklärungen<< in nachfolgenden Prozessen als juristische Beweise anerkannten, wertete der NS-Volksgerichtshof unter Anwendung der Folter zustande gekommene Aussagen nicht und sprach nach Vorliegen von Folterungen Angeklagte frei. So berichtet der in das Attentat vom 20. Juli 1944 verwickelte Widerständler Fabian VON SCHLABRENDORFF in seinem Buch Offiziere gegen Hitler, 16) wie er bei Beginn seiner Verhandlung vor dem Volksgerichtshof unter dessen Vizepräsidenten Dr. KROHNE am 16. März 1945 erklärt habe,

„FRIEDRICH DER GROSSE habe vor mehr als zweihundert Jahren die Folter in Preußen abgeschafft, gegen mich sei sie angewendet worden.

Dann schilderte ich das gegen mich angewandte Verfahren im Einzelnen … Aber ich wurde nicht unterbrochen … Man hätte eine Stecknadel zu Boden fallen hören … Daraufhin ließ der Oberreichsanwalt die Anklage fallen. Der Volksgerichtshof sprach mich frei und hob den Haftbefehl auf.“

In den beiden anderen Zonen wurde von Angehörigen der französischen und amerikanischen Besatzungsmächte 1945 und in den folgenden Jahren in vielen >Internierungslagern< in noch größerem Maße gefoltert, von den Praktiken der Sowjets in ihrer Zone – etwa in Sachsenhausen und Bautzen – ganz zu schweigen. Darüber liegen zwar seit Jahrzehnten ausführliche Beschreibungen vor, 17) aber in der Bevölkerung sind diese Vorgänge meist unbekannt, und die politisch korrekten Medien verschweigen sie, während sie den Deutschen vorgeworfene Verbrechen immer wieder vorbringen und diese noch maßlos im Dienste der Umerziehung übertreiben.

– Rolf Kosiek –

1) Ian COBAIN, in: The Guardian, 12.11.2005.
2) >>Folterungen in der britischen Zone?<< in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.12.2005, S. 4.
3) dpa-Meldung, in: Westfalen-Blatt Nr. 294, 19.12.2005.
4) Oswald POHL, >>Letzte Aufzeichnungen<<, in: Udo WALENDY (Hg.), Historische Tatsachen, Nr. 47, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1991, S. 35 ff.
5) David IRVING, Nürnberg. Die letzte Schlacht, Grabert, Tübingen 1996, S. 322. POHL wurde am 3.11.1947 zum Tode verurteilt und am 8.6.1951 im Landsberger Zuchthaus gehängt.
6) G. ADAM, >>Jeder 2 Kekse – SS nichts – wegtreten<<, in: Der Freiwillige, Nr. 10, 1986, S. 9 u. Nr. 11, 1986, S. 10.
7) Wolfgang KANIA, Rheinberg, Leserbrief >>Ohne Fragezeichen<<, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.1.2006, S. 3.
8) >>Hinter den Kulissen der Nachkriegszeit. Der Dritte Grad<<, in: Quick, 5. Jg., Nr. 10, 9.3.1952, S. 28-31. Auszüge des Quick-Berichtes und Einzelheiten der Folterung Oswald POHLS bringt auch Johannes HEYNE, >>Die britischen Folterungen in Bad Nenndorf<<, in: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 9. Jg., Nr. 1, September 2005, S. 14-19.
9) Erich MÖLLENHOFF, Arzt hinter Stacheldraht, Askania, Lindhorst 1984; vgl. auch: Karl HÜSER, Unschuldig in Haft, Bd. 10 von Paderborner Historische Forschungen, SH-Verlag, Köln 1999.
10) Rudolf HÖSS in: Martin BROSZAT (Hg.), Kommandant in Auschwitz, Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1983, S. 149 f.; Robert FAURISSON, >>Neue Erkenntnisse zur Frage der >Endlösung<. Wie die Briten zu dem Geständnis von Rudolf HÖSS, Kommandant von Auschwitz, gekommen sind>>, in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart Nr.1, 1987, S. 12-17.
11) Fritjof MEYER, >>Die Zahl der Opfer von Auschwitz<<, in: Osteuropa, 52. Jg., Nr. 5, Mai 2002, S. 639.
12) R. BUTLER, Legions of Death, Arrows Books Ltd., London 1986, S. 236 f.
13) Ebenda, S. 238 f.
14) Eugen KOGON u. a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer, Frankfurt/M. 1983, S. 195.
15) Deister- und Weserzeitung, 6.3.1986.
16) Fabian VON SCHLABRENDORFF, Offiziere gegen Hitler, Europa, Zürich-Wien-Konstanz 1951, S. 216 f.; Fischer Bücherei, Frankfurt/M.-Hamburg 1965, S. 170.
17) Landesverband der ehemaligen Besatzungsinternierten Baden-Württemberg (Hg.), Die Internierung im Deutschen Südwesten, Karlsruhe 1960; Rudolf ASCHENAUER, Der Malmedy-Fall, 1953; Lothar GREIL, Die Wahrheit über Malmedy; K.-W. HAMMERSTEIN, Landsberg. Henker des Rechts; Heinrich PFLANZ, Der Spöttinger Friedhof, Eigenverlag, Landsberg 2005.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.politaia.org/britische-folterpraxis-an-den-deutschen-ein-vergessenes-verbrechen/