BRD gnadenlos: 90-jährige Blinde muss 13.111 Euro Blindengeld zurückzahlen

von Birgit Stöger

NRW/Aachen – Eine 90-jährige Blinde und nach eigenen Angaben mittellose Frau, muss 13.111 Euro Blindengeld zurückzahlen. Sie hatte versäumt mitzuteilen, dass sie pflegebedürftig und mittlerweile in einem Heim wohnhaft ist. „Sie müssen Ihren Pflichten nachkommen“, so die Richterin am Verwaltungsgericht Aachen zu der blinden Seniorin.

Das amtliche Schreiben, in dem der hochbetagten pflegebedürftigen Seniorin mitgeteilt wird, dass sie im Rechtsstreit unterlegen ist und mehr als 13.000 Euro zurückzahlen muss, kann die Dame nicht lesen. Im Urteil, das die 2. Kammer des Aachener Verwaltungsgericht am Dienstag fällte, begründet die Rückzahlung damit, dass die blinde Frau versäumt habe, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) rechtzeitig mitzuteilen, das sie zwischenzeitlich pflegebedürftig geworden war. Und wer Pflegegeld erhält, dem wird das Blindengeld gekürzt. Deshalb habe die Frau über Jahre zu viel Blindengeld kassiert, das die LVR nun wieder zurückforderte.

Dass die Frau die Briefe des LVR in den vergangenen Jahren nicht habe lesen können, weil sie blind sei, dass sie auch nicht mit der Kürzung von Leistungen gerechnet habe, wo es ihr doch von Jahr zu Jahr gesundheitlich schlechter gegangen sei, das interessierte das Gericht laut der Aachener Zeitung nicht.

„Sie müssen auch als ein in seinem Rechtsverkehr beeinträchtigter Mensch einen Modus finden, ihren Pflichten nachzukommen“, so die Position der Richterin.

Dass die Rückforderung in Höhe von 13.111 Euro für die mittellose Seniorin eine besondere Härte darstelle, diesem Argument folgte die Richterin auch nicht. Das Sozialgesetzbuch sehe hier nur in ganz seltenen Ausnahmen die Gewährung vor.

„Aber dass jemand kein Geld hat, reicht da auf keinen Fall aus“, sagt die Richterin.

Der alten Dame sei der ganze Vorfall sehr, sehr unangenehm, teilte der Anwalt der Frau vor Gericht mit. (SB)

***


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2019/02/22/blinde-euro-blindengeld/