BRD, Deutschland oder Deutsches Reich? – lieb Vaterland magst ruhig sein

von Horst Wüsten

„Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder West-Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten“.

Das waren die Worte von Carlo Schmidt, dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates vor der Niederschrift des Grundgesetzes.

Wie das? Sind wir nach dem Ende des 2. Weltkrieges nicht alle davon überzeugt worden, dass die Bundesrepublik Deutschland unser neuer Staat ist? Was hat denn die Aussage: “Wir haben keinen Staat zu errichten“ zu bedeuten, und was stellt die Bundesrepublik Deutschland dar, wenn sie kein Staat ist?

Die Antwort auf diese Fragen scheint im Grunde einfach. Es wurde kein Staat errichtet, weil der eigentliche Staat der Deutschen noch existiert hat, und dies auch heute noch so ist. Es mag den ein oder anderen schockieren, aber es ändert nichts daran, dass das Deutsche Reich nach wie vor existiert, dies wurde zuletzt vom sogenannten Bundesverfassungsgericht 1973 bestätigt. Es hieß damals: Es wird daran festgehalten, mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Das Deutsche Reich besteht fort, es ist allerdings mangels staatlicher Stellen handlungsunfähig. Ganz wichtig die Bemerkung: Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Das muss man erst verdauen.

Da kommen manchen Mitmenschen Gedanken wie Hitler, Krieg, Drittes Reich, Judenverfolgung und andere Gräueltaten der Machthaber des Dritten Reichs in den Kopf, ein Effekt, den man den Nachkriegsgenerationen anerzogen hat. Zugegeben, das Dritte Reich war die dunkelste Zeit in der deutschen Geschichte, und diese Zeit sollte uns allen eine Warnung sein. Da gab es aber noch die Zeit vor dem Dritten Reich, das war die Weimarer Republik, die von 1918 bis 1933 Bestand hatte. Die Weimarer Republik war eine demokratischverfasste, parlamentarische Republik und ist unser aller Heimatstaat.

Fast alle Gesetze und Verordnungen des Dritten Reichs, also Hitlers Deutschland, wurden durch die Alliierten liquidiert und verboten. Folglich hat ein Bekenntnis zu seinem eigentlichen Heimatstaat, dem Deutschen Reich, nichts mit dem Dritten Reich zu tun, auch wenn es Leute gibt, die einen „Reichsdeutschen“ gern in die „braune Ecke“ schieben. Diese Leute sollten sich bewusst machen, dass sie selbst Bürger des Deutschen Reichs sind, ob ihnen das passt oder nicht.

Aber was ist denn nun die Bundesrepublik Deutschland? Die Antwort darauf findet man im Grundgesetz Artikel 133: “Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein”. Da steht es klar und deutlich, die Bundesrepublik ist eine Verwaltung eines Wirtschaftsgebietes. Eigentlich sollte es heißen, der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des deutschen Volkes ein, auch das wäre klar und deutlich. Manche Zeitgenossen bestreiten aufgrund der vorgenannten Tatsachen sogar die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, was natürlich unsinnig ist. Die Bundesrepublik ist eine real existierende Verwaltung mit staatlichen Strukturen, aber sie ist kein Staat, wir erinnern uns an die Worte von Carlo Schmidt: “Wir haben keinen Staat zu errichten“. Natürlich nicht, wie sollte das auch gehen auf einem Staatsgebiet, wo schon ein Staat existiert?

Die Bezeichnung Staat setzt drei Dinge voraus: 1.ein Staatsgebiet, 2. ein Staatsvolk und 3. eine Staatsmacht. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt keine dieser Forderungen. Die Bundesrepublik besitzt kein Staatsgebiet, weil das Deutsche Reich nach wie vor Bestand hat.

Ebenso wenig hat die Bundesrepublik Deutschland kein Staatsvolk, weil wir alle Bürger des noch existierenden Deutschen Reichs sind. Als Verwaltung verfügt die Bundesrepublik auch nicht über eine Staatsmacht und somit über keines der geforderten drei Elemente.

Aber es werden doch Gesetze gemacht, auch durchgesetzt, und Gerichte gibt es ebenso. Stimmt alles, aber wenn wir das Wort Gesetz durch das Wort AGB (allgemeine  Geschäfts- Bedingung) ersetzen, wird es klarer. Wer es nicht glauben kann oder will, sollte sich einmal die Mühe machen und sich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland bescheinigen lassen, die gibt es nämlich nicht. Wir alle kennen die Staatsangehörigkeit aus unseren Personalausweisen und Pässen, hier steht das nichtssagende Wort „DEUTSCH“ unter dem Aufdruck Staatsangehörigkeit. Eigentlich sollte hier der Staat eingetragen sein, dem wir alle angehören, so wie es in anderen Ländern auch der Fall ist. Die Bezeichnung „DEUTSCH“ ist bestenfalls unsere Nationalität, nicht aber die Bezeichnung unseres Staates. In der Weimarer Republik war immer der Name des Staates eingetragen, dem man angehörte, wie z.B. Preußen, Bayern, Sachsen usw. und zusätzlich Deutsches Reich. Die Eindeutschung, wie wir sie heute kennen, stammt aus dem Jahr 1934(!), richtig, das Staatsangehörigkeitsrecht ist NS-Recht, was doch eigentlich verboten ist.

Wir alle besitzen einen Personalausweis, wieso eigentlich Personalausweis? Personenausweis wäre die richtige Bezeichnung, es sei denn, wir sind Personal, genau so ist es. Wir haben festgestellt, dass die Bundesrepublik kein Staat ist und die Gesetze eigentlich AGBs sind. Die Schlussfolgerung kann also nur sein: Die Bundesrepublik Deutschland agiert nach Handelsrecht und nicht nach Staats- und Völkerrecht. Mit der Beantragung des Personalausweises erklären wir unser Einverständnis, uns dem Handelsrecht der Bundesrepublik Deutschland und gleichzeitig der Gerichtsbarkeit unterzuordnen, daher Personalausweis.

Welche Konsequenzen hat das alles, und wie lange will man dieses Lügengebäude noch aufrecht erhalten, nur um der Macht Willen das eigene Volk zu verraten? Die Konsequenz ist z.B., dass jeder, der keinen deutschen Ausweis besitzt, nicht den deutschen Gerichten unterworfen ist, vorausgesetzt, derjenige kennt das deutsche Rechtssystem.

Deutsche Gerichte sind nur dann zuständig, wenn eine Art Handelsvertrag zwischen den Kontrahenten vorliegt.

Wen wundert es da noch, dass ausländische Straftäter oft nicht verurteilt werden. Auch für Personen, die sich in die Selbstverwaltung begeben haben, unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine Staatsgerichte, der§15 GVG, wo dies festgelegt war, fiel inzwischen weg. Demnach sind alle Gerichte Schiedsgerichte oder Sondergerichte, denen man sich nur freiwillig unterwerfen kann, ähnlich einem Fußballspiel, wo sich die Spieler für die Dauer des Spiels dem Schiedsrichter unterwerfen.

Fortsetzung folgt

Ihr

Horst Wüsten


Quelle und Kommentare hier:
http://www.buergerstimme.com/Design2/2012-09/brd-deutschland-oder-deutsches-reich-lieb-vaterland-magst-ruhig-sein/