Bindender Eingriff in die nationale Souveränität: Warum Österreich den UN-Migrationspakt nicht unterschreibt

von Michael Klein

Ist er nun bindend oder nicht, ein Eingriff in die nationale Souveränität oder nicht, ein Pakt, der neue Rechte für Migranten begründet oder nicht, ein Pakt der Meinungsfreiheit bedroht oder nicht?

Für die deutschen Politiker, von denen – wir halten jede Wette – mindestens 75% den Global Compact for Safe, Orderly or Regular Migration nicht gelesen haben, ist die Sache klar. Die Behauptungen: nicht bindend, ausdrücklich die staatliche Souveränität anerkennend, gar kein Vertrag, sondern ein Rahmenwerk, das illegale Migration verringern soll, also ein ganz tolles Abkommen, an das sich niemand halten muss, sie werden Gebetmühlenartig wiederholt. Wer Kritik übt, Zweifel äußert, ist rechts, seit neuestem ein Antisemit und sowieso einer, den man am liebsten in ein Internierungslager (Konzentrationslager sind out) stecken würde.

Zwischenzeitlich haben wir die Zählung dazu, wie oft wir darauf hingewiesen haben, dass die Wüteriche und Furien aus den Altparteien, die sich über diejenigen ereifern, die Kritik und Zweifel am Jahrhundertpakt der Migration, an den sich angeblich niemand halten muss, äußern, keinerlei positive Begründung, keinerlei Beleg, keinerlei Argument für ihre Position vorbringen. Alles, was sie tun, ist unbelegte Behauptungen aufstellen und diejenigen beschimpfen, die eine andere Meinung haben als sie selbst. Vermutlich halten sich die Intoleranten dabei noch für die Speerspitze der politischen Kommunikation.

Wir geben im Folgenden die Erklärung Österreichs wieder, der rechten Antisemiten aus Österreich, wie man sagen müsste, wenn man die Hysteriker, die sich als Politiker im Bundestag ausgeben, ernst nehmen wollte, in der begründet wird, warum Österreich den Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration nicht unterschreibt.

In aller Kürze will die Österreichische Regierung

  • kein bindendes Gewohnheitsrecht auf Grundlage des UN-Migrationspakts für sein Staatsgebiet zulassen,
  • keine nationalen Hoheitsrechte abgeben,
  • ein Verwischen der Trennung zwischen illegaler und legaler Migration nicht hinnehmen.
  • Sie lehnt es ab, Klimaflüchtlinge Asylbewerbern gleich zu stellen;
  • ist gegen eine erleichterte Familienzusammenführung für Migranten und
  • eine erleichterte Zulassung von Migranten zum Arbeitsmarkt.
  • Zudem will die Österreiche Regierung keine Denunziantenkultur dadurch errichten, dass vermeintliche Hassverbrechen gegen Migranten verfolgt und Anreize für die Aufdeckung von Intoleranz gegenüber Migranten ausgesetzt werden.

Das war die Kurzversion, hier die Langversion, für die wir uns bei einem Leser von ScienceFiles bedanken.

„Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des „Migranten“ ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (UN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der UN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des UN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des UN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

  • Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant
  • Familienzusammenführung soll erleichtert werden
  • Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
  • Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
  • Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
  • Zurverfügungstellung von Schulressourcen
  • Zugang zu höherer Bildung
  • Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
  • Erleichterung von Unternehmensgründungen
  • Zugang zum Gesundheitssystem
  • Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
  • Übernahme von Best-practices in der Integration
  • Verfolgung von Hassverbrechen
  • Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
  • Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
  • Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
  • Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der UN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den UN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen „Nicht-Beitritt“ durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

  • Österreich erklärt ausdrücklich den UN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.
  • Der UN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als „persistent objector“ anzusehen.
  • Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des UN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.“

Aber natürlich sind die Österreicher, vor allem die in der Regierung, alle Rassisten, Rechtsextremisten, Antisemitisten, Sonstisten, Stimmungsmacher und AAS-Stiftungsfeinde, und im Gegensatz zu den Leuchten, die man heute im Bundestag bewundern konnte, sind sie vollkommen falsch informiert.

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Quelle und Kommentare hier:
https://sciencefiles.org/2018/11/08/bindender-eingriff-in-die-nationale-souveranitat-warum-osterreich-den-un-migrationspakt-nicht-unterschreibt/