Betreuungsrecht – die rechtliche und die andere Seite

In diesem Interview erklärt Werner Hanne zunächst die Gesetzeslage in Deutschland für den Fall, wenn ein Mensch seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dabei ist es nicht so – wie häufig angenommen – dass dann z.B. nahe Angehörige einfach handeln und bestimmen können.

Daraus ergeben sich mehrere Gesichtspunkte

1. für die rechtliche Seite:

– Welche Vorsorgemaßnahmen gibt es?
– Welche Bereiche kann man wie regeln?
– Unterschied zwischen Verfügung und Vollmacht
– Genügt eine Vorsorgevollmacht?
– Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
– Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
– Aufbewahrung und Rücknahme von Verfügungen und Vollmachten
– Wann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt?

2. für die „andere“ Seite:
– Die (Macht)-Stellung eines Betreuers
– Gibt es eine Ausbildung für Betreuer?
– Erkenntnisse des Kester-Haeussler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht
– Beispiele für Missbrauch des Betreuungsrechts
– Psychiatrisierung von Menschen
– Bewertungsgrundlagen für psychische Störungen
– Gesetz zur Regelung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen
– Psychiatrische Medikationen in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Zu diesem Themenkomplex kann über die E-Mail-Adresse ein kostenfreies 44seitiges Skript als pdf-Datei oder in A4-Papierform angefordert werden.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UCX-qHXkGBMZoY8se0v4CWNg