Die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland ist verfassungswidrig und muss neu geregelt werden, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Für eine Neuregelung gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Laut Bundesverfassungsgericht verstößt die seit Jahrzehnten übliche Praxis zur Bemessung der Grundsteuer gegen die Verfassung und muss neu geregelt werden. Die Karlsruher Richter hatten schon während der Verhandlung im Januar bemängelt, dass die Einheitswerte für Grundstücke und Häuser im Westen seit 1964 bestehen und seitdem nicht angepasst worden sind. In den neuen Ländern gelten die Einheitswerte sogar seit 1935.
Die seit über 50 Jahren geltenden Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen – sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürften die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden (Urteil vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).
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