Bayern führt nach 243 Jahren als erstes Bundesland wieder die Hexenprozesse ein

von Michael Mannheimer

Kriminelle Richter und Staatsanwälte sind maßgeblich an der Zerstörung unseres Rechtssystems beteiligt

Das Oberlandesgericht München hatte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Mittwochmorgen wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Aussagen der Anwälte Zschäpes – und sogar der Türkei – war das Urteil ein von vornherein festgelegtes Justizverbrechen: Denn erschlagende Beweise, die für Zschäpes Unschuld sprachen, wurden unterschlagen.

Und die Türkei sagte gar, dass die wahren Mörder der angeblichen Opfer des NSU-Trios noch weiterhin auf freiem Fuß seien.


HEXENPROZESS IN BAYERN: URTEIL GEGEN ZTSCHÄPE OHNE SCHKLAGKRÄFTIGE BEWEISE.

Bayern hat seine Tradition der Hexenverbrennungen wiederentdeckt: Der letzte Hexenprozess Deutschlands geschah in Bayern:

Anna Maria Schwegelin, eine Dienstmagd, wurde 1775 als letzte „Hexe“ auf dem Gebiet des heutigen Deutschland zum Tode verurteilt wurde. Der Ort des Urteils Memmingen. Memmingen ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.

„Die Untersuchungen wurden vor dem „Freien kaiserlichen Landgericht“ des Fürststifts Kempten vom Landrichter Johann Franz Wilhelm Treuchtlinger geleitet. Ohne gefoltert zu werden, gestand die Schwegelin den Teufelspakt ein, bestritt allerdings, jemals einen Schadenzauber ausgeübt zu haben. Gestützt auf die Constitutio Criminalis Carolina, die 1532 für das Reich erlassene Strafgesetzgebung, und auf juristische Autoritäten des 16. und 17. Jahrhunderts plädierte der Landrichter in seinem Gutachten wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft auf Hinrichtung mit dem Schwert. Das Urteil wurde von drei anderen Hofräten des Fürststifts Kempten und vom Landesherrn, Fürstabt Honorius Roth von Schreckenstein, unterzeichnet. Als Tag der Exekution war der 11. April 1775 vorgesehen.“ Quelle

Der Unterschied zu heute? Keiner

Wie damals Anna Maria Schwegelin so wurde auch heute die Beate Zschäpe ohne Beweise zum Tode verurteilt.

Da wir heute in einer leicht zivilisierteren Welt als damals leben, wurde dieses „Todesurteil“ in Form einer lebenslangen Haft ausgesprochen. Das Ergebnis ist dasselbe: Tod durch Entzug der Freiheit, in Selbstbestimmung sein Leben zu leben.

Gäbe es in Deutschland die Todesstrafe, darf man sicher sein: Noch heute wäre Zschäpe, wie damals die Geschwister Schl, unter dem Fallbeil geköpft worden (die Original-Guillotine steht heute noch im Münchner Gefängnis Stadelheim und kann theoretisch in Stunden reaktiviert werden.)

REAKTIONEN ZUM URTEIL GEGEN ZSCHÄPE

Das sagen die Anwälte

„Die Verurteilung Frau Zschäpes wegen Mittäterschaft an den von Böhnhardt und Mundlos begangenen Morden und Raubstraftaten ist nicht tragfähig begründbar“, teilte Heer in einer Verhandlungspause mit.

Nach Ansicht von Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm war das Urteil gegen ihre Mandantin beschlossene Sache. Der Vorsitzende Richter habe bei der Verkündung den Eindruck vermittelt, dass „das Urteil seit sehr langer Zeit feststand“. Die Begründung bezeichnete Sturm als „ausgesprochen dünn“. (Quelle)

„Dünn“ ist ein Euphemismus. Unter welchem Skandal dieses Urteil erfolgte, dazu komme ich gleich.

Selbstverständlich stand das Urteil von vornherein fest. Denn die Hochburg der Linken in Deutschland ist nicht Berlin, Frankfurt oder Bremen: Sie ist wieder, wo sie auch seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts war: In München, der „Hauptstadt der (Nazi-)Bewegung“ – und der heutigen Hauptstadt der Bolschewisierung Deutschlands.

Dort sitzen dank Ude und der jahrzehntelangen Vorherrschaft der neo-bolscheistischen SPD die schlimmsten Richter Deutschlands.

In München wurden auch die Geschwister Scholl von Volksgerichtspräsidenten Freisler zum Tode verurteilt. Und wie heute – so stand auch damals bei Freisler das Urteil gegen die Mitgelider der „Weißen Rose“ von vornherein fest.

Auch die Nebenkläger prüfen eine Revision.

Die Urteile gegen die NSU-Helfer Ralf Wohlleben und André E. seien „nach unserem Dafürhalten sehr, sehr milde“, sagte Anwalt Mehmet Daimagüler. Was wollen sie: Dass man Zschäpe aufhängt , pfählt oder lebenden Leibes verbrennt? Wie es in islamischen Ländern üblich ist?

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte:

Sein Respekt gelte „der Kraft der Angehörigen der ermordeten Opfer und den zum Teil schwerverletzten Überlebenden des NSU“. Nach Jahren der Ungewissheit seien sie bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Vorfälle „mit den Details der menschenverachtenden Taten konfrontiert“.

Der Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, sieht insbesondere die Rolle des Verfassungsschutzes in der Causa NSU ungeklärt.

„Der Verfassungsschutz hat die Aufklärung behindert und nicht dazu beigetragen“, kritisierte Hofreiter. „Der Verfassungsschutz hat massenhaft Akten geschreddert. Der Verfassungsschutz hat in allen Untersuchungsausschüssen gemauert.“

Die Linken-Abgeordnete Martina Renner

zog unterdessen ein „bitteres Resümee“: Weder seien die Taten aufgeklärt, noch sei die Schuld der Behörden aufgearbeitet, schrieb sie auf Twitter.

Kritik aus der Türkei

„Wir können sagen, dass dieses Gericht Schwächen gezeigt hat“,

sagte der türkische Außenminister Mevlüt Cavosoglu dem türkischen Staatssender TRT.

„Obwohl diese Angeklagten zugegeben haben, Unterstützung speziell vom Geheimdienst und vom Staat im Staate erhalten zu haben, wurde nicht aufgeklärt, wer diese Personen oder Institutionen sind.“ Es sei eine Tatsache, dass die „wahren Schuldigen (…) nicht entlarvt wurden“,

sagte Cavosoglu.


In Deutschland sind Kläger und Richter identisch

In bislang 18 Artikeln habe ich auf den sorgsam verborgenen Umstand hingewiesen, dass es in Deutschland keine Gewaltentrennung gibt. Eine solche ist für eine Demokratie unerlässlich – was im Umkehrschluss bedeutet, dass das Fehlen einer echten Gewaltenteitlung der Beweis ist, dass das betreffende Land eben keine Demokratie ist.

Um es für jene, die von der Nichtexistenz der Gewaltenteilung  in Deutschland nichts wissen, nochmals klarzumachen:

Juristisch gibt es in Deutschland keine Gewaltenteilung, sondern eine Gewaltenverschränkung.

  • Gewaltenteilung ist die organisatorisch, personell und juristisch strikte voneinander getrennte  Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive/Regierung) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.
    .
  • Gewaltenverschränkung ist definiert als eine Verzahnung der Staatsgewalten., wobei die Regierung (Exekutive) faktisch die oberste Gewalt darstellt, die nur durch bestimmte Maßnahmen des Parlaments (wenn überhaupt9 abgelöst werden kann. (s.u.)

Oberste Gewalt ist in Deutschland bildet also die Exekutive (Regierung), die – womit das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wird – juristisch und organisatorisch über der Judikative steht:

Die Regierung ernennt, befördert (oder auch nicht), entlässt und bezahlt die Richter und Staatsanwälte.

Damit ist jede Unabhängigkeit der Justiz eine reine Farce – und unser Unterricht an den Schulen, wo uns wiederholt auf die Gewaltenteilung in Deutschland hingewiesen wurde, war und ist nichts als eine reine Märchenerzählung von etwas, was faktisch und juristisch nicht existent ist.

In Deutschland sind nämlich Kläger und Richter identisch: Beide kommen aus der Regierung. Die Prozesse sind damit reine politische Schauprozesse, die sich strukturell in nichts von jenen Stalins oder Maos unterscheiden.

Warum die Regierung faktisch die dominierende Gewalt ist

Die Exekutive ist – um die Absolutheits-Charakter des deutschen Rechtssystems, was die Regierungsgewalt anbetrifft, zu präzisieren, der Judikative gegenüber weisungsbefugt.

Will heißen: Ein Staatsanwalt kann nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Regierung Ermittlungen gegen rechtsbrüchige Politiker oder, wie in diesem Fall, gegen die notorisch rechtsbrüchige und damit hochkriminelle Bundeskanzlern, einleiten.

Ihm wird – besonders bei politischen Prozessen – seitens der Regierung befohlen, diese Ermittlungen einzustellen, so wie die Regierung auch befehlen kann, Strafbefehle gegen juristisch unschuldige Personen  zu erwirken, nur weil dies in die aktuelle Agenda der Politik passt. Einen solchen Fall haben wir in Fall Zschäpe.

Kaum ein Richter wird es wagen, gegen ein durch das zuständige Innenministerium  vordiktierte Urteil Recht zu sprechen-  und den Angeklagten freizusprechen.

Seine Karriere ist, das weiß er genau, ab sofort definitiv beendet. Das ist der Grund, warum ich mich entschieden habe, mich aus diesem Theaterstück einer scheinbar objektiven Justiz zu verabschieden und nicht länger an diesen Schmierenkömödien teilzunehmen. Denn in Deutschand sind Kläger und Richter identisch: Beide werden durch die Regierung gestellt.

Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:

In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht.

Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet.

Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.

[Udo Hochschild: Gewaltenteilung im deutschen Bewusstsein (Memento vom 17. März 2014 im Internet Archive).]

Der charakterlich, von seiner Seriosität und Integrität über jede Kritik erhabene Peter Helmes schrieb über Zschäpe am 19.08.2015

Der Rechtsstaat und NSU – eine unglaubliche Geschichte

Zunehmend unwahrscheinlich ist auch die von der Generalbundesanwaltschaft vertretene Selbstmordthese zum NSU. So weist die „Selbstmord“-Waffe keine Fingerabdrücke auf. In den Lungen von Mundlos und Böhnhardt wurden obendrein keine Rußspuren gefunden, was dafür spricht, daß beide bereits tot waren, als im Wohnmobil in Eisenach Feuer gelegt wurde. Im Raum steht der Vorwurf, daß Beweismaterial erst herbeigeschafft und regelrecht platziert wurde, um den NSU als Popanz beziehungsweise Prügelknaben aufzubauen. In der Tat ist laut den öffentlich im Internet zugänglichen NSU-Akten auffällig oft Beweismaterial erst zu einem erstaunlich späten Zeitpunkt aufgefunden worden.“

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Darf man am Rechtsstaat zweifeln? Ja, natürlich. Zu oft gibt es Vorgänge zu berichten, die Zweifel am Rechtsstaat nähren. Zuletzt berichtete ich mehrfach über den „Rentenklau“ an Ostzonenflüchtlingen, die ohne staatliche bzw. rechtliche Grundlage nachträglich wieder von West nach Ost zurückbefördert wurden, als ihnen handstreichartig die ihnen zustehende und „eigentlich“ verbürgte Rente gekürzt wurde (mehr dazu hier).

Zur Einführung in den weiter unten folgenden Artikel zum NSU darf ich doch an ein paar wichtige Grundsätze des Rechtsstaates erinnern. Diese sind:

Freiheitssicherung:

Der Staat soll in die Freiheitsrechte des Individuums nicht eingreifen und die Privatsphäre des Individuums schützen. Die Freiheit, zu deren Sicherung und Behauptung die staatliche Gewalt eingesetzt ist, findet ihre Grenze nur da, wo die Freiheit des anderen beginnt.

Rechtsgleichheit:

Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.

Rechtssicherheit:

Zur Rechtssicherheit gehört, daß die rechtlichen Folgen persönlichen, ökonomischen und politischen Handelns kalkulierbar sind. Daher gehören zum Rechtsstaat:

  • die Bindung der staatlichen Organe an Recht und Gesetz, insbesondere die Ermächtigung des Staates zu Eingriffen in die Privatsphäre des einzelnen nur aufgrund eines Gesetzes (Gesetzesvorbehalt),
  • – das Verbot rückwirkender, das heißt erst nach Begehung der betreffenden Tat erlassener Strafgesetze,
  • – die Wahrung des Eigentums und des Besitzes.

Zensur:

Ja, ich weiß, „eine Zensur findet nicht statt“. Aber wie ist das mit der rechtslastigen, besser: rechtsbelastenden Auslegung des „Volksverhetzungsparagraphen“ 130 StGB? Rechtsstaat?

Oder der Fall Mollath:

„Im Namen des Volkes“ wird ein Unschuldiger zum gemeingefährlichen Irren erklärt – selbstredend „rechtsstaatlich“. Rechtsstaat?

Oder der Bruch von EU- bzw. Euro-Recht,

von Maastricht angefangen bis ESFS, No-Bail-Out und so weiter – kurz: Griechenlandhilfen und die Folgen?

Das mag als kleiner Einblick in die Fragezeichen unseres „Rechtsstaates“ genügen. Es gibt noch viel, viel mehr. Der folgende Fall jedoch, kurz „Der Fall NSU“ genannt, wirft ein ganzes Bündel von Zweifeln an unserem Rechtsstaat auf, sauber analysiert von „die-echte-csu“:

Tausend Rätsel um den NSU (Nationalsozialistischen Untergrund)

Seit November 2011 wird die deutsche Öffentlichkeit von den Vorgängen rund um den NSU in Atem gehalten und sieht sich beinahe täglich mit neuen Schlagzeilen konfrontiert: Seit Mai 2013 muß sich die einzige Überlebende, Beate Zschäpe, als Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Die dort von der Bundesanwaltschaft in der Anklage gegen Zschäpe vertretene Version sei daher zunächst noch einmal in Erinnerung gerufen:

Ende der 90er Jahre spaltet sich eine aus drei Personen bestehende Zelle aus dem rechtsextremen Milieu des „Thüringer Heimatschutzes“ ab und geht in den Untergrund. Das aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestehende Trio finanziert sich durch Banküberfälle und begeht zwischen 2000 und 2007 neun Morde an ausländischen Kleinunternehmern und an der Heilbronner Polizistin Michele Kiesewetter.

Die Taten können dem Trio aber zunächst nicht zugeordnet werden, weil keine Bekennerschreiben erscheinen. Erst als Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach eine Sparkasse überfallen, kann das Wohnmobil der Täter gefunden werden. Kurz darauf setzen die beiden das Wohnmobil in Brand und töten sich anschließend selbst.

Noch am selben Tag legt Beate Zschäpe in der gemeinsamen Wohnung des Trios in Zwickau Feuer und stellte sich wenige Tage später der Polizei. Erst ab diesem Zeitpunkt gehen bei verschiedenen Zeitungen Bekennervideos ein. Dort präsentiert die Zeichentrickfigur Paulchen Panther den „Nationalsozialistischen Untergrund, NSU“ und rühmt sich der Morde an neun ausländischen Kleinunternehmern.

Immer mehr Rätsel und Ungereimtheiten

Im Zuge des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München und im Nachgang zu den NSU-Untersuchungsausschüssen im Bund, in Thüringen und in Baden-Württemberg tauchen nun aber immer mehr Rätsel und Ungereimtheiten auf, die von den meisten Hauptstrommedien leider weitestgehend ignoriert wurden. Im Internet werden allerdings Fragen gestellt, die bislang weder von der Bundesanwaltschaft noch von anderen Behörden schlüssig beantwortet werden konnten.

Die drei wichtigsten Fragen stellten sich schon in den ersten Tagen der NSU-Entdeckung im November 2011:

1.) Warum sollte eine Terrororganisation sieben Jahre lang Mordtaten begehen und sich dafür nicht einmal in der rechtsextremen Szene dafür brüsten, sondern erst vier Jahre nach der letzten Tat?

2.) Wer fertigte die berüchtigten „Paulchen-Panther-Videos“ an und verschickte sie?

3.) Aus welchen Motiven heraus sollte das NSU-Trio die Polizistin Michele Kiesewetter, ausgerechnet in Heilbronn ermorden?

Die beiden mutmaßlichen Haupttäter, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sollen zehn Menschen kaltblütig ermordetet haben.

Warum begingen sie aber am 4. November 2011 nach dem Bankraub in Eisenach in ihrem Wohnmobil im Eisenacher Ortsteil Stregda Selbstmord, obwohl ihnen alle Fluchtwege offen standen; denn nach dem Banküberfall parkte das Wohnmobil in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße 19, einem Zubringer zur Autobahn A 4?

Um 9.30 Uhr luden die Bankräuber nach Zeugenaussagen ihre Räder ins Wohnmobil. Warum flüchteten sie nicht über die Autobahn oder andere Überlandstraßen, sondern fuhren in das benachbarte Wohngebiet Stregda? Sie hörten den Polizeifunk ab und wußten, daß die Ringfahndung an den Ausfallstraßen schon um 10.30 Uhr aufgehoben worden war. Trotzdem blieben sie in dem beschaulichen Wohnviertel, wo sie mit ihrem großen Wohnmobil so auffällig waren, daß sie gegen 12.00 Uhr von zwei Beamten der Schutzpolizei entdeckt wurden.

Selbst wenn sich Mundlos und Böhnhardt in Stregda in eine Sackgasse manövriert hätten, warum eröffneten sie nicht das Feuer auf die verhaßte Polizei; denn beide waren ja schwer bewaffnet? Warum flüchteten sie nicht mit ihren Fahrrädern?

War Mordserie beendet?

War die Mordserie an ausländischen Kleinunternehmern nach dem Auffliegen des Terrortrios wirklich beendet? Aufmerksamen Zeitungslesern mußte im Übrigen schon Ende 2011 aufgefallen sein, daß fünf der neun ermordeten Kleinunternehmer nicht türkischer, sondern kurdischer Herkunft waren. Daher forderte die kurdische Gemeinde in Deutschland in einem offenen Brief an den NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages die ethnische Herkunft der fünf Opfer korrekt zu benennen, allerdings vergeblich. Warum weigerte sich das offizielle Berlin dieser Bitte nachzukommen?

Diese und viele weitere Fragen konnten bislang weder der Bundestagsuntersuchungsausschuss noch die Bundesanwaltschaft beantworten.

620 Aktenordner heimlich kopiert

2014 stellte sich heraus, daß ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft oder des Bundeskriminalamts (BKA) offenbar alle 620 Aktenordner des Falls kopiert und an Dritte weitergegeben hatte. Über diesen kritischen „Whistleblower“ berichtete bereits das ef-Magazin in seiner Juli-Ausgabe des Jahres 2013 (Seite 12: „Ermitteln verboten?“). Die Originaldokumente aus diesen Akten werden seither von einem Internet-Blogger namens „Fatalist“ auf mehreren Seiten und youtube-Kanälen öffentlich zugänglich gemacht (siehe hier).

Gleichzeitig fand sich 2014 ein privater, unpolitischer Ermittlerkreis, bestehend aus Wissenschaftlern, Studenten und anderen Privatpersonen, zusammen und begann gemeinsam mit „Fatalist“ diese Originaldokumente unter dem Namen „Arbeitskreis NSU“ zu analysieren. Zwischenzeitlich haben die Erkenntnisse des „Arbeitskreises NSU“ auch Eingang in eine am 6. Juli 2015 ausgestrahlte Reportage des Senders 3-sat unter dem Titel „Kampf um die Wahrheit“ gefunden (siehe hier).

Wurde der Tod der mutmaßlichen NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ausgenutzt, um ungelöste Kriminalfälle durch nur scheinbare Aufklärung zu „entsorgen“?

Diese und andere Thesen hat der erstaunlich gut informierte Blogger „Fatalist“ aufgestellt. Ferner, daß die sogenannten „Döner-Morde“ vermutlich von türkischen Geheimdiensten oder Kriminellen im Kampf gegen Unterstützer oder Aktivisten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK begangen wurden.

Der als „NSU-Leaks“ bezeichnete Vorgang entwickelt sich inzwischen immer mehr zum Politikum, denn die 620 NSU-Ordner, die seit Monaten im Internet kursieren, sind absolut authentisch.

Zentrale Fragen weiterhin umgeklärt

Anders, als dies die umfangreiche Anklageschrift im Münchner NSU-Prozess suggeriert, sind zentrale Fragen tatsächlich noch immer ungeklärt.

So wurde an keinem der 26 Tatorte DNA von Mundlos oder Böhnhardt gefunden. Gleiches gilt für die vier mutmaßlichen Tatwaffen, wobei an einer der Waffen sogar fremdes, bisher nicht zugeordnetes DNA-Material sichergestellt wurde.

Auch die Spuren am Tatort des Mordes an der Polizistin Michele Kiesewetter lassen keinerlei Rückschlüsse auf die NSU-Täter Mundlos und Böhnhardt zu; denn die Akten enthalten Phantombilder, die auf Zeugenaussagen beruhen und allesamt keinerlei Ähnlichkeit mit dem NSU-Duo aufweisen. Der Blogger „Fatalist“ konnte darüber hinaus anhand der Originalakten nachweisen, daß das zu dieser Zeit von Mundlos und Böhnhardt benutzte Wohnmobil nicht in Heilbronn oder Umgebung erfaßt wurde.

Fragliche Selbstmordthese – Popanz NSU

Zunehmend unwahrscheinlich ist auch die von der Generalbundesanwaltschaft vertretene Selbstmordthese zum NSU. So weist die „Selbstmord“-Waffe keine Fingerabdrücke auf. In den Lungen von Mundlos und Böhnhardt wurden obendrein keine Rußspuren gefunden, was dafür spricht, daß beide bereits tot waren, als im Wohnmobil in Eisenach Feuer gelegt wurde.

Im Raum steht der Vorwurf, daß Beweismaterial erst herbeigeschafft und regelrecht platziert wurde, um den NSU als Popanz beziehungsweise Prügelknaben aufzubauen. In der Tat ist laut den öffentlich im Internet zugänglichen NSU-Akten auffällig oft Beweismaterial erst zu einem erstaunlich späten Zeitpunkt aufgefunden worden.

So sollen erst am 1. Dezember 2011 bei einer Untersuchung eines Rucksacks sechs „NSU-Bekenner-DVDs“ entdeckt worden sein, obwohl am 5. November bereits der Inhalt des Rucksacks, der aus dem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach stammte, protokolliert und fotografiert worden war. Bemerkenswert ist auch eine Pistole der Marke Bruni, deren Eingang beim BKA erst für den 22. November protokolliert ist. Aus den ansonsten akribisch geführten Protokollen geht nicht hervor, von welchem „Tatortberechtigten“, wo und wann die angebliche NSU-Waffe aufgefunden wurde.

Sehr lesenswert ist auch, was der Blogger „Fatalist“ zum Mordfall am 6. April 2006 an dem Kurden Halit Yozgat in Kassel zusammengetragen hat.

Demzufolge war der in Verdacht geratene Verfassungsschützer Andreas Temme wohl weniger privat als dienstlich am Tatort, einem von dem Opfer Yozgat betriebenen Internetcafe. Anders als bisher dargestellt, war der Arbeitsschwerpunkt Temmes das Gebiet „Ausländer-Extremismus“ und nicht Rechtsextremismus. Interessanterweise haben die Ermittler auch herausgefunden, daß das Lokal des Opfers in der Vergangenheit schon einmal Treffpunkt eines PKK-Killerkommandos war.

Kein „struktureller Rassismus“

Durch das „NSU-Leaks“-Material wird auch deutlich, wie wenig sich der Vorwurf eines „strukturellen Rassismus“ bei den Ermittlungen zu den „Döner-Morden“ halten läßt. So wäre es regelrecht fahrlässig gewesen, den reichlich vorhandenen Spuren in Richtung Schutzgelderpressung durch ausländische Täter nicht nachzugehen.

Vorwurf der „sytematischen Beweismittelfälschung“

Inzwischen zeigt „NSU-Leaks“ erste Auswirkungen auf die Politik. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hat angekündigt, zur Überprüfung des im Raum stehenden Vorwurfes der „systematischen Beweismittelfälschung“ von der Bundesanwaltschaft eine Kopie des Originalbestandes der NSU-Akten anzufordern.

Noch zu keinen politischen Konsequenzen hat der sowohl gegen den damaligen BKA-Chef Jörg Zierke als auch gegen den damaligen Generalbundesanwalt Harald Range erhobene Vorwurf geführt, sie hätten vor dem Bundestagsinnenausschuß wissentlich falsch ausgesagt. Beide hatten bei einer Befragung am 21. November 2011 geäußert, bei einer Obduktion seien in der Lunge von Mundlos Rußspuren gefunden worden.

Tatsächlich waren die Leichen von Mundlos und Böhnhardt aber bereits drei Tage vorher durch die Gerichtsmedizin freigegeben worden, ohne daß Rußspuren hätten nachgewiesen werden können. Range wurde nun zwar entlassen, aber nicht wegen falscher Angabe im Zuge der NSU-Ermittlungen.

Interessant ist auch die Frage, ob die Mordserie an türkischen, kurdischen und griechischen Kleinunternehmern nach dem Auffliegen des Terrortrios tatsächlich beendet war. Nach einem rätselhaften Mordfall in dem Baden-Württembergischen Ort Laichingen ist diese Frage aktueller denn je:

Im Oktober 2011 wird ein 44-jähriger kurdischer Blumenhändler in Laichingen bei Stuttgart ermordet aufgefunden. Die Tat weist dieselben Merkmale wie die Mordserie der Jahre 2000 bis 2006 auf, für die die Bundesanwaltschaft heute das „NSU“-Trio verantwortlich macht. Tatsächlich wollte das Mordopfer von Laichingen nach einem Bericht der Südwestpresse das Blumengeschäft des ersten Opfers der Mordserie, Enver Simsek, in Nürnberg übernehmen. Der 44-jährige Blumenhändler aus Laichingen äußerte vor seiner Ermordung, daß er sich bedroht fühle und um sein Leben fürchte.

Es kommt aber noch besser: Auch der vorherige Inhaber des Blumenladens in Laichingen und sein Schwiegersohn, beide ebenfalls Kurden, wurden Opfer eines Gewaltverbrechens. Die Männer wurden im November 1999 nacheinander in der Türkei erschossen aufgefunden. Zuerst wurde der Ladeninhaber selbst getötet. Als er Anfang November 1999 zu Verwandten in die Türkei reiste, kam er dort nie an. Am 19. November 1999 folgte ihm sein Schwiegersohn, um ihn zu suchen.

Seiner Frau hatte der Schwiegersohn nur gesagt, er wolle ein paar Tage Urlaub machen. Auch er verschwand spurlos. Recherchen vor Ort ergaben, daß der junge Mann am 19. November 1999 auf dem Flughafen in Istanbul angekommen, aber sofort festgenommen worden war. Möglicherweise hatte man beide mit der kurdischen Widerstandsbewegung PKK in Verbindung gebracht. Die polizeiliche Untersuchung führte die Ermittler dann zu einem Massengrab bei Istanbul.

Zwei der zehn Männerleichen, die darin lagen, identifizierte die Polizei schließlich als den Blumenhändler, der auch in Laichingen einen Laden unterhielt, und seinen Schwiegersohn. Zählt man die beiden Mordopfer der Jahre 1999 in der Türkei und den Blumenhändler aus Laichingen mit, so sind insgesamt vier weitere Kurden als Opfer einer miteinander in Verbindung stehenden Mordserie zu beklagen, ohne daß jedoch irgendwelche Verbindungen zum NSU festzustellen wären.

Auch dies würde die These des Bloggers „Fatalist“ untermauern, wonach die kurdische Identität der meisten Opfer der vermeintlichen NSU-Mordserie auf einen PKK-Hintergrund bzw. eine gegen die PKK gerichtete Aktion hindeutet.

Tatsächlich ist die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt und die Existenz eines NSU heute umstrittener denn je. Täglich tauchen neue Fragen auf:

Im Jahre 2004 wurde in der Kölner Keupstraße ein ebenfalls dem NSU zugeschriebenes Bombenattentat verübt, bei dem es glücklicherweise keine Toten, sondern nur Verletzte gab.

Die mysteriösen Kameraaufzeichnungen vor dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße zeigen zwei Männer mit Fahrrädern. Auf einem der Räder befand sich in einem Gepäckträger die Nagelbombe. Beide mutmaßlichen Täter weisen allerdings keine Ähnlichkeit mit Mundlos oder Böhnhardt auf.

  • Warum tauchen Mundlos und Böhnhardt lange vor ihrer Enttarnung, nämlich 2004 in der ZDF-Serie „Küstenwache auf? (siehe hier).
  • Warum zeigte sich Beate Zschäpe Jahre vor ihrer Enttarnung öffentlich erkennbar in einem Urlaubswerbefilm?
  • Wo ist das Geld der jüngsten, dem NSU zugeschriebenen Banküberfälle in Eisenach und Arnstadt?
  • Warum waren bereits einen Tag nach der Entdeckung des Wohnmobils in Eisenach zahllose Polizeibeamte und Ermittler aus Baden-Württemberg in Thüringen und Sachsen zu Gange, noch bevor feststand, daß einer der aufgefundenen Polizeidienstwaffen von Michele Kiesewetter aus Heilbronn stammte?
  • Wieso zündete Beate Zschäpe die Wohnung in Zwickau an, ohne die entscheidenden Beweismittel, wie Computerdaten und Waffen mitzunehmen oder zu vernichten? Durch die Brandstiftung machte sie die Behörden auf die Wohnung eigentlich erst aufmerksam.
  • Warum fanden sich auf der Tatwaffe für die sogenannte „Dönermorde“, der berühmten Ceska, keine Finderabdrücke oder DNA-Spuren?
  • Welche Rolle spielen die zahlreichen V-Leute des Verfassungsschutzes, die wie der V-Mann Corelli plötzlich und auf wenig natürliche Weise sterben, bevor sie zu den Vorgängen rund um den NSU aussagen konnten, wie zahlreiche weitere Zeugen.

Kommen wir abschließend zurück zu dem merkwürdigen Bekennervideo, das seit kurzem in voller Länge im Internet einsehbar ist (siehe hier). Bei genauerer Betrachtung fällt auf, daß jeder dieses Video hätte produzieren können; denn es enthält nur Ausschnitte aus öffentlich zugänglichen Fernsehberichten und darüber hinaus noch Fehler, weil von neun türkischen Mordopfern die Rede ist, obwohl das achte Opfer ein Grieche war.

Die ganze Machart des Videos deutet nicht auf Urheber aus der rechtsextremen Szene; denn es finden sich weder NS-Symbole noch andere szenetypische Texte oder Schriftgestaltungen. Diese und weitere, sprichwörtlich tausendundeine Fragen sind bis heute nicht plausibel beantwortet.

Und so verweise ich zum Schluß auf die Eingangsüberlegungen zum deutschen „Rechtsstaat“.

Quelle

Alles an dem Urteil gegen Zschäpe ist erstunken und erlogen.

Der deutsche Professor Alexander Peukert meint:

„Mit Merkel wurde der Rechtsbruch zur Maxime des politischen Handels“

Um es kurz zu machen: Mit Merkel ist der deutsche Rechtsstaat de facto abgeschafft worden.

„Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern.

Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen und dient zusammen mit anderen Strukturierungen (z. B. dem Subsidiaritätsprinzip) einer Kultivierung der Demokratie.“ Quelle


„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“

[Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band I, C.H. Beck, 1984, § 20 III 1 (S. 781)]


All diese heeren Grundsätze, basierend auf wissenschaftlichen Arbeiten deutscher und europäischer Rechtswissenschaftler, sind zum leeren Gerede geworden, die man ruhig und ohne Gewissensbisse in den Mülleimer werfen kann. Selbst das Oberlandesgericht Koblenz urteilte in seinem Urteil 13 UF 32/17 vom 14.02.2017 offuouziell:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist außer Kraft gesetzt”


Felix Menzel, politischer Aktivist , Gründer, Herausgeber und Chefredakteur der Jugendzeitschrift Blaue Narzisse und  einer der Schlüsselfiguren der Identitären Bewegung in Deutschland, schrieb mir gestern eine Mail wie folgt:

Sehr geehrter Herr Mannheimer,

es gibt keinen Grund, um Beate Zschäpe in Schutz zu nehmen. Dennoch stinkt das Urteil gegen sie im NSU-Prozeß bis zum Himmel. Die Beweislage für die Beteiligung an den Morden ist mehr als dürftig. Zudem konnte das Gericht die ganzen Ungereimtheiten rund um das NSU-Trio (Rolle des Verfassungsschutzes, Zeugensterben, …) nicht aufklären.

Wofür wurden aber dann die 65 Millionen Euro Steuergeld ausgegeben, die der Prozeß in etwa gekostet haben dürfte? Es drängt sich der Eindruck auf, daß hier ein Schauprozeß für die Öffentlichkeit stattfand, um Volkserziehung zu leisten. Aus totalitären Staaten kennen wir so etwas. Aber ist die Bundesrepublik nicht eine Demokratie mit einer unabhängigen Justiz, die frei von politischer Vorverurteilung und Propagandashows ist?

Daß dieses Ideal weit verfehlt wird, haben wir vor fast sechs Jahren zusammen mit einigen beratenden Juristen im ersten Band unserer Schriftenreihe BN-Anstoß herausgearbeitet. In dem Büchlein Politische Prozesse schildern wir 20 Fälle, bei denen die Gesinnung eine größere Rolle spielte als die Wahrheitssuche. Umrandet wird diese wichtige Dokumentation von einer klugen Analyse sowie Einordnung, welchen Anteil hysterische Medien am Verlust von Rechtsstaatlichkeit haben.

Wie Sie heute leider erfahren mußten, ist dieses Thema aktueller denn je! Ich möchte Sie deshalb bitten, bei Interesse unser Büchlein zu lesen oder es zur Aufklärung zu verschenken. Politische Prozesse. Claudia Roth und andere Fälle (100 Seiten) kostet sieben Euro und ist in unserem Lager nur noch in äußerst begrenzter Stückzahl vorhanden. Bestellen können Sie wie immer online oder per kurzer Nachricht an mich.

Beste Grüße,

 

Felix Menzel

 

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Quelle und Kommentare hier:
https://michael-mannheimer.net/2018/07/12/beate-zschaepe-urteil-bayern-fuehrt-nach-243-jahren-als-erstes-bundesland-wieder-die-hexenprozesse-ein/