BAMF-Asylskandal: Die ungeheuerliche Eiterbeule platzt auf – Ermittlungen gegen Merkel?

von Niki Vogt

Wurde bisher noch von vielen Bürgern Merkels Rechtsbruch bei der Grenzöffnung seit 2015 als zwar juristisch vielleicht irgendwie rechtswidrig, aber irgendwie doch total mitfühlend und menschlich und damit doch eigentlich richtig angesehen, dürfte es jetzt ein Umdenken geben.

Eine „Sondermitteilung“ des Gesamtpersonalrats des BAMF an Jutta Cordt, die seit 2017 Präsidentin dieses Bundesamtes ist, deckt eine geradezu unglaubliche, „bandenmäßige“ Zusammenarbeit (so die ermittelnde Staatsanwaltschaft) bei der Vergabe von positiven Asylbescheiden auf. Den Originalwortlaut dieses Schreibens findet man auf der Seite „Achgut“ und unter diesem Beitrag. Diese Sondermitteilung ist ein Zeitdokument höchster Wichtigkeit und sollte unbedingt gelesen und verbreitet werden.

Es sei noch angemerkt, dass die Qualitätsmedien bisher noch so gut wie gar nichts zu diesem explosiven Schreiben verlautbart haben. Bei der Google-Suche zu „Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich“ tauchen auf den ersten drei Plätzen entsprechende Treffer auf, die aber alle von alternativen Medien stammen. Sucht man unter „BAMF Asyl Skandal“ erscheint auf Platz eins ein Beitrag der Tagesschau mit dem Titel „Bremer Ex-Chefin verteidigt ihr Vorgehen“.

Darin zieht Ex-BAMF-Leiterin, Frau Ulrike B. die „Ich wollte doch nur helfen!“-Karte, wohl begründeterweise auf den Gutmensch-Reflex der linkslastigen Mainstreammedien zählend. Wer Hollywoodfilme kennt, der weiß, dass dies immer der Ausspruch der dümmsten Nuss im Plot ist, die gerade in beschluchzbarer Naivität und Dummheit den größtmöglichen Schaden angerichtet hat. Dass es Frau Ulrike B. überhaupt nicht bewusst gewesen sein soll, dass sie unter den Menschen in Not reihenweise Betrüger, Kriminelle, Mörder, Geheimdienstleute und Verbrecher eingeschleust und auf die Bevölkerung losgelassen hat, ist in keiner Weise glaubwürdig.

Aber was schreibt denn die Tagesschau am 30. Mai zu der am 28. Mai veröffentlichten Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates des BAMF? Dazu steht in dem Tagesschau-Beitrag Folgendes zu lesen:

Ganzes Ausmaß der Affäre noch nicht aufgedeckt

Auf Wunsch der Regierung habe Weise das Amt auf Tempo und Effizienz getrimmt. Dabei hätten alle Beteiligten gewusst, dass die massiv erhöhte Zahl von Anträgen mit dem vorhandenen Personal nicht ordnungsgemäß abgearbeitet werden konnte, sagte B..

Auch Weises Nachfolgerin Jutta Cordt habe diesen Trend nicht verändert, obwohl sie vom Systemversagen gewusst habe. B. sagte weiter, sie gehe davon aus, dass das ganze Ausmaß der Affäre noch gar nicht aufgedeckt sei. Bisher sei allenfalls ein Drittel des Skandals bekannt.“

Als hätte es diese hochbrisante, direkt aus dem BAMF kommende Sondermitteilung, diesen Schrei der Mitarbeiter nach Aufdeckung, Gerechtigkeit und Hilfe nie gegeben. Soviel zur Seriosität der Nachrichten der Tagesschau. Die Tagesschau ist aber nur ein Beispiel. Desgleichen „Die Welt“, „T-Online“, die „FAZ“, der „Merkur“ … sie alle erwähnen das Papier des Gesamtpersonalrates nicht, obwohl es bereits seit zwei Tagen veröffentlicht war und füllen die Zeilen mit dem Gegreine der angeblich so gutmeinenden, mutmaßlichen Mittäterin Ulrike B.. Der „Spiegel“ erwähnt immerhin das Papier des Gesamtpersonalrates, lässt die brisanten Aussagen vollkommen unerwähnt und liefert eine extrem weichgespülte Version.

Die Vorwürfe in der Sondermitteilung haben aber das Potenzial, Köpfe auf höchster Ebene rollen zu lassen, es könnte – nein, es MÜSSTE! –  auch Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Amt kosten.

Es habe auch nach Bekanntwerden des Bremer-Skandals und den „Ungereimtheiten“ in der Düsseldorfer Außenstelle keine ernsthaften Bemühungen zur Identitätsfeststellung und, wenn nötig, Einleitungen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren gegeben, stellt das Papier des Gesamtpersonalrates fest. Die Anweisung hierfür soll direkt aus Nürnberg stammen. Dabei gehe es ausdrücklich nicht nur um die Fälle in Bremen (…), sondern um

Hunderttausende von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde.“ 

Es geht also um bundesweit Hunderttausende von unberechtigten, rechtswidrigen, positiven Asylbescheiden.

Man ging als gesetzestreuer Bürger ja davon aus, dass, nach Auffliegen der mutmaßlich über ca. dreitausend Fällen rechtswidrig erteilter Asylbescheide, diese im Verdacht stehenden Fälle selbstverständlich überprüft werden würden. Mitnichten.

Nicht nur, dass es nun um möglicherweise Hunderttausende Fälle geht, es wurde nichts überprüft und nicht nachgeforscht.

Zitat aus der Sondermitteilung

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“ Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 füreine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit zu einer Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist..

Das ist einfach ungeheuerlich. Ein Riesenskandal bricht hier auf, wie eine lange schwärende, riesige, stinkende Eiterbeule und immer noch wird von ganz oben versucht, alles zu vertuschen, zuzudecken, einfach weiterzumachen.

Warum? Das Sonderpapier gibt auch die entsprechende Antwort:

„Für die jetzt in der Kritik stehende „Bearbeitung“ der Asylverfahren können nicht die Beschäftigten auf der Arbeitsebene des Amtes verantwortlich gemacht werden. Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können: „Wir haben es geschafft“. Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person „beschädigt“ werden!“

Mit anderen Worten, das BAMF wurde durch die engen Merkel-Vertrauten Frank-Jürgen Weise und Peter Altmaier – und damit durch die Bundeskanzlerin Merkel selbst – gezwungen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Nachforschungen und Sorgfaltspflichten Asylsuchende so schnell wie möglich und so viele wie möglich, sozusagen im Akkord mit gültigen Asylbescheiden auszustatten und ins Land zu holen.

Je mehr, je besser, Prüfungen und Papiere sind unerwünscht. Es erging offenbar direkt aus dem Bundeskanzleramt über die Vertrauten Herren Weise und Altmaier die Handlungsanweisung, das Land so schnell es nur geht, mit Zuwanderern und Asylsuchenden zu fluten.

Der BAMF-Personalrat fordert eine ernsthafte Überprüfung aller Verfahren seit 2015. Darüber hinaus seien die Verantwortlichen für die bisherigen Versäumnisse zu ermitteln. Im Fokus müssten dabei jedoch ausdrücklich die Führungskräfte und nicht die weisungsbefugten Mitarbeiter stehen.

Die Qualitätspresse macht mit, schweigt alles eisern tot und widmet sich dem Kampf gegen rechts.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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Sonderveröffentlichung des GPR am 28.05.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr geehrte Frau Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa Schmid Hilfe an, erklärte aber: „Ich möchte nicht, dass Frau Cordt beschädigt wird“  („spiegel online“ vom 22.05.2018). Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. – zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf, zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von Herrn Weise Stellung zu nehmen. Für die jetzt in der Kritik stehende „Bearbeitung“ der Asylverfahren können nicht die Beschäftigten auf der Arbeitsebene des Amtes verantwortlich gemacht werden. Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können: „Wir haben es geschafft“. Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person „beschädigt“ werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir auch die Führung des Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen haben allerdings kein Verständnis dafür, dass nach Bekanntwerden der Praxis in Bremen es offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft trotz aller Erkenntnisse eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind.

Die Kolleginnen und Kollegen werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den „Erledigungen“ absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des Amtes entschieden hat, dass „sämtliche EASO-Schulungen und Sonderbeauftragtenschulungen“ (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden. Mit anderen Worten: Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten „Qualitätsoffensive“.

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer „lückenlosen Aufklärung“ die von uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen,

  • die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide „durchgewunken“ haben;
  • die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
  • die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks „Qualitätskontrolle“ nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundesamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Verfahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 für eine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit eine Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsverfahren würden „zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht“ werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass „in der Mehrheit der Prüffälle“ keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde – „selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren“. Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach „auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei“.

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

Paul Müller

stv. Vorsitzender


Quelle und Kommentare hier:
https://dieunbestechlichen.com/2018/05/bamf-asylskandal-die-ungeheuerliche-eiterbeule-platzt-auf-ermittlungen-gegen-merkel/