An das deutsche Volk! …Ich, General Dwight D. Eisenhower…

von Irene Pätzold

SHAEF     Militärregierung    BUNDESREPUBILK IN DEUTSCHLAND

Da ich mich, genau so wie wahrscheinlich der größte Teil aller anderen Deutschen, ein klein Wenig vor den Kopf gestoßen fühlte, als mir glasklar vor Augen geführt wurde,  dass wir alle von einer Militärregierung verwaltet werden, wollte ich Genaueres wissen und setzte mich mit der SHAEF auseinander.

Der Kürze und Übersichtlichkeit halber, beschränke ich mich darauf, den Oberbefehlshaber zu nennen, der sich an das Deutsche Volk richtet, und somit auch an mich und Sie, auch wenn Ihnen das genau so wenig klar war, wie mir. Deshalb  hole ich das hier einmal nach. Des Weiteren zähle ich die Verordnungen, Gesetze und Anweisungen auf und gebe stichpunktartig Hinweise, worauf sich die beziehen.

Der Tag der Verkündung aller Gesetze und Verfügungen der Militärregierung; die in der mir vorliegenden  Ausgabe des Amtsblattes der Militärregierung enthalten sind, ist der 18. September 1944, an welchem Tage die Besatzung begann.

PROKLAMATION NR. L

AN DAS DEUTSCHE VOLK!
Ich, General Dwight D. Eisenhower, Oberster Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte, gebe hiermit Folgendes bekannt:

VERORDNUNG NR. l
VERORDNUNG NR. 2
VERORDNUNG NR. 3
GESETZ NR. l
GESETZ NR. 2
GESETZ NR. 3
GESETZ NR. 4
GESETZ NR. 5
GESETZ NR. 6
GESETZ NR. 51
GESETZ NR. 52
GESETZ NR. 53
GESETZ NR: 76
GESETZ NR. 77
GESETZ NR. 161
GENEHMIGUNGEN 1-5
VORSCHRIFT NR. l
ANWEISUNG NR. l
ANWEISUNG NR. l
ANWEISUNG NR. 2
ANWEISUNG NR. 3
ANORDNUNG NR. l
– Einsetzung der Militärregierung
– Verbrechen und andere strafbare Handlungen
– Gerichte der Militärregierung
– Amtssprache
– Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze
– Deutsche Gerichte
– Begriffsbestimmung des Ausdrucks „United Nations” (Vereinigte Nationen)
– Amtsblatt der Militärregierung
– Auflösung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei <NSDAP>
– Ermächtigung durch Amtshandlung der Militärregierung Formvorschriften des deutschen Rechts nicht einzuhalten
– Währung
– Sperre und Kontrolle von Vermögen
– Devisenbewirtschaftung
– Post, Fernsprech-, Telegrafen- und Rundfunkwesen
– Aufhebung bestimmter Arbeitsorganisationen und Arbeitsämter
– Grenzkontrolle
– Erteilt auf Grund des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung (Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen)
– <Zur Ausführung des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung – Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen>
– An deutsche Beamten betr. Öffentliche Einnahmen und Ausgaben
– An finanzielle Unternehmungen
– An finanzielle Unternehmungen
– An finanzielle Unternehmen und Regierungsfinanzbehörden
–  Grenzkontrolle

Zuerst wird dort klar aufgeführt, dass sich Deutschland komplett unter der Führung der alliierten Streitkräfte  befindet.

Anschließend wird ein Katalog  Verordnung Nr.1 aufgeführt, in welcher Form die Alliierten Vergehen und Straftaten zu ahnden gedenken (incl. .der Todesstrafe, die im Artikel 1 aufgelistet werden)

Verordnung Nr. 2 Gerichte der Militärregierung, Zusammensetzung der Gerichte, Rechte des Angeklagten etc.

Verordnung Nr. 3 Amtssprache
Gesetz Nr. 1       Aufhebung Nationalsozialistischer Gesetze
Gesetz Nr. 2       Deutsche Gerichte
Gesetz Nr. 3       Begriffsbestimmung des Ausdruckes United Nations
Gesetz Nr. 4       Amtsblatt der Militärregierung –Deutschland/ Auflösung der NSDAP
Gesetz Nr. 6       Ermächtigung durch Amtshandlung der Militärregierung Formvorschriften des Deutschen Rechts nicht einzuhalten
Gesetz Nr. 51     Währung
Gesetz Nr. 52     Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen
Gesetz Nr. 53     Devisenbewirtschaftung
Gesetz Nr. 76     Post-, Fernsprech-, Telegrafen- und Rundfunkwesen
Gesetz Nr. 77     Aufhebung  bestimmter Arbeitsorganisation- und Arbeitsämter
Gesetz Nr. 161   Grenzkontrolle

Genehmigungen Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen (eine Aufzählung der Banken) Anweisungen Finanzabteilung Anweisungen an finanzielle Unternehmungen und Regierungsfinanzbehörden

Aufstellung von Finanzpersonal A. Banken

Anordnung Nr. 1 Grenzkontrolle
Gesetz Nr. 191 Einstweilige Schließung des Zeitungsgewerbes, Rundfunks, Vergnügungsgewerbes und Untersagung der Tätigkeit des Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Militärregierung – Deutschland

Deklaration
in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme höchster Autorität hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik

Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Machte zu widersetzen. Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschland» vollbracht; und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.

Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen Mächte zu übernehmen.

Unter diesen Umständen ist es notwendig, unbeschadet späterer Beschlüsse, die hinsichtlich Deutschlands getroffen werden mögen, Vorkehrungen für die Einstellung weiterer Feindseligkeiten seitens der deutschen Streitkräfte, für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland und für die Verwaltung des Landes zu treffen, und die sofortigen Forderungen zu verkünden, denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist.

Die Vertreter der obersten Kommandobehörden des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und der französischen Republik, nachstehend „Alliierte Vertreter” genannt, die mit der Vollmacht ihrer betreffenden Regierungen und im Interesse der vereinten Nationen handeln, geben dementsprechend die folgende Deklaration ab:

Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der
Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der französischen Republik übernehmen hiermit die höchste Autorität hinsichtlich Deutschlands, einschließlich aller Machtvollkommenheiten, die der deutschen Regierung, dem Oberkommando der Wehrmacht und allen staatlichen, städtischen oder örtlichen Regierungen oder Behörden zustehen. Die Übernahme, zu den vorstehend genannten Zwecken, der besagten Autorität und Machtvollkommenheiten bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.

Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der
Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik werden später die Grenzen Deutschlands oder irgendeines Teiles Deutschlands und die rechtliche Stellung Deutschlands oder irgendeines Gebietes, das gegenwärtig einen Teil deutschen Gebietes bildet, festlegen.

Kraft der höchsten Autorität und der Machtvollkommenheiten, die die vier Regierungen auf diese Weise Übernommen haben, verkünden die Alliierten Vertreter die folgenden Forderungen, die sich aus der vollständigen Niederlage und der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands ergeben, und denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist Artikel1-15

(Datum) 5. Juni 1945 (Ort) BERLIN 18.00 Uhr
mitteleuropäischer Zeit.
Von den Alliierten Vertretern unterzeichnet:
(Name) B. L. M o n t g ome r y (Dienstgrad) Feldmarschall
(Name) D. Ei s e n howe r (Dienstgrad) General der Armee
(Name) Z h u k o v (Dienstgrad) Marschall
(Name) de La t t r e de T a s s igny (Dienstgrad) General der Armee

Gesetz Nr.    7  Entfernung nationalsozialistischer  Abzeichen von Amtssiegeln

Erholen Sie sich gut von dem Schrecken, denn dann wird Ihnen sicherlich Vieles klarer… Fortsetzung folgt…

SHAEF-Militärgesetze – PDF zum Herunterladen


Quelle und Kommentare hier:
http://missionsuijuris.wordpress.com/2012/08/29/an-das-deutsche-volk-ich-general-dwight-d-eisenhower/