„Alle Macht geht vom Volk aus“

von Der Spatz

Von was für einem Volk?

Politiker (nicht alle – ich weiß – wohl aber die hauptsächlichen oder bekannt gemachten) reagieren gelassen, wenn einfache Bürger nach den Gründen ihre Entscheidungen und deren Nutzen für die Gesellschaft fragen. Wenn neuerdings Bürger ihnen ihre Plattitüden aber nicht abnehmen, werden sie pampig.

Wenn dann noch Kritik am sogenannten Genderismus aufkommt oder an der unkontrollierten Zuwanderung, die Kritiker Verständnis für den Brexit zeigen oder gar äußern: Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen oder gar zu singen und zu musizieren sei in der Grundschule wichtiger als Einführung in alle möglichen Sexualpraktiken, klingt die  Antwort mehr oder weniger gleich:

„Hate speech! Sie sind rechts, mit so etwas rede ich nicht.“

Auch eine Diskussion über den weitgehend unbekannten UN-Migrationspakt gehört hierher. Hören Sie sich dazu den Bundestag an. Der UN-Migrationspakt bietet den Politikern eine Lösung für ihre Probleme an.

Gibt es dafür überhaupt eine Lösung, fragen Sie sich vielleicht. Es gibt sie, und zwar schon lange. Bertold Brecht hatte sie in seiner Buckower Elegien schon 1953, dem Jahr der Bauarbeiteraufstände in der DDR, vorgeschlagen:

„Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“

Das war damals nicht so leicht möglich. Niemand wollte in das mühselig wieder aufzubauende Deutschland kommen, aber heute?

Heute wollen das genug Menschen, und der UN-Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) scheint die Durchführung der Lösung vorzubereiten. Christoph Matschie (MdB-SPD) reagierte neben anderen auf eine solche Unterstellung wie gelernt: Das ist „Angst und Hass schüren!“

Natürlich haben die MdBs der meisten „anständigen“ Parteien Recht, wenn sie darauf hinweisen, dass der Pakt, so wie er schriftlich vorliegt, ein Sammelsurium unverbindlichen Politikergeredes ist, das nichts „Verbindliches“ aussage.

Aber ist er nur das? Zunächst würde der Pakt die besonders seit 2015 in Deutschland widerrechtlich („in einem rechtsfreien Ausnahmezustand“) geübte Praxis im Bereich Migration nachträglich legalisieren. Deshalb vermuten manche, der Pakt sei bei der UNO von der Regierung Merkel zu diesem Zweck bestellt worden, denn konkret vorbereitet wurde er erst seit 2016, dem Jahr nach dem großen Ansturm. Doch es muss nicht so gewesen sein, denn die Sache war schon länger im Gespräch.

Ursache der Migration sind materielle Not und fehlende Perspektiven – keine Frage. Dass die Not in der sogenannten Dritten Welt erheblich ist, war der UNO seit ihrer Gründung bekannt. Zunächst dachte man das Problem durch investive Entwicklungshilfe lösen zu können. Die Industrieländer waren einverstanden, weil sich einschlägige Branchen Absatz und Gewinne versprachen, wenn die Steuerzahler dies als Entwicklungshilfe bezahlen würden.

In den 1970er Jahren fand ein politisches Umdenken statt. Das „Erkenntnis leitende Interesse der Industriestaaten“ (dieses liegt trotz „Demokratie“ nicht bei ihrer breiten Bevölkerung) begann zu befürchten, sich mit einer tatsächlichen Entwicklungshilfe nur Konkurrenten auf dem Weltmarkt zu schaffen.

Mit der Energieverteuerung im Zuge des von Kissinger „pendeldiplomatisch“ inszenierten Jom Kippur-Kriegs 1973 und spätestens mit der sich daran anschließenden Hochzins-Politik des US-Notenbank-Chefs Paul Volcker (1980-1985) gelang es, den Entwicklungsländern eine über-hohe Dollar-Verschuldung aufzubürden.

Seitdem floss die Entwicklungshilfe aus Steuergeldern als Zinszahlungen an die Finanzindustrie der Industrieländer und die Not in den Entwicklungsländern, in denen sich (von wenigen Privatinitiativen abgesehen) kaum mehr etwas entwickelte, wuchs. Es gab zahlreiche „politische“ UN-Programme und -Versprechungen, die dagegen angehen wollten. Doch fast alle konkreten Initiativen versandeten in Organisationskosten und an den Zahlungsmittel-Märkten.

Was lag näher als umzudenken? Wenn der Wohlstand von den Industrieländern schon nicht in die Entwicklungsländer fließ soll, warum nicht die Notleidenden in die Industrieländer umsiedeln und dort damit die Arbeitsreservearmee lohnsenkend auffüllen!

Schon 2009 kam das EU-Beratungs-Papier STUDY ON THE FEASIBILITY OF ESTABLISHING A MECHANISM FOR THE RELOCATION OF BENEFICIARIES OF INTERNATIONAL PROTECTION („Studie über die Machbarkeit der Umsiedlung von international Schutzsuchenden“) zu dem Schluss, dass die EU-Staaten bedeutend mehr Migranten aufnehmen könnten als bisher.

Das war ganz im Sinne der ebenso „unverbindlichen“ UN-Agenda 2030 „Transformation unserer Welt“. Für Deutschland schlug das EU-Papier bezogen auf die Einwohnerzahl pro Quadratmeter vor, das Land könne zusätzlich 192 Millionen Menschen aufnehmen (Österreich 60 Million, Schweden sogar 400 Millionen usw).

Schon ein Viertel der Anzahl entspräche voll der Brecht’schen Lösung des Politiker-Problems:

„die Regierung löse das Volk auf und wähle sich ein anderes.“

Es handelt sich allerdings nicht in erster Linie um eine Lösung, die „die Politiker“ entlasten würde. Sie befürworten die Lösung vorwiegend im Interesse ihrer Auftraggeber, derer, die über reale Gestaltungsmacht (Geld) verfügen, also der internationalen westlichen Finanzindustrie. In deren Sichtweise spricht schon die Agenda 2030 von einer „Tripel-Win“-Situation. Neben Umverteilung und Lohnsenkung ist das dritte „Win“, die einschüchternde Angst und wachsende Ohnmacht der Gleichgestellten. Nur „klein gehaltene“ Leute lassen sich unter Wahrung des „demokratischen“ Scheins leicht regieren.

So kam es zu dem „Globale Pakt für Migration der Vereinten Nationen“, der im Dezember 2018 in Marrakesch unterschrieben werden soll und über den die etablierten Bundestagsparteien – um Gottes Willen – keine Abstimmung zulassen wollen. Denn der Pakt sei ja völlig „unverbindlich“ – gibt man vor.

Richtig: Er nennt keine Zahlen – das würde die Zustimmung gefährden. Er ergeht sich, wie in solchen Fällen üblich, weitgehend in Leerformeln, Plattitüden und scheinbaren Selbstverständlichkeiten, die die eigentliche Zielsetzung kaum erkennen lassen. Doch stimmt das durchgängig?

Tatsächlich ließe sich mit der Zustimmung zu diesem „unverbindlichen Vertrag“ die in Deutschland bestehende Rechtsordnung durch überstaatliches Recht ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung des Bundestages aushebeln. Denn mit der Unterzeichnung des Paktes im Dezember 2018 entsteht eine „übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung“.

Damit ist die Bundesrepublik Deutschland nach Unterzeichnung völkerrechtlich verpflichtet, auch illegalen Migranten (nicht nur Flüchtlingen und Asylsuchenden) Zugang zu ihren Sozialsystemen zu verschaffen.

Denn, weil Deutschland spätestens seit September 2015 keine illegalen Migranten an den Staatsgrenzen zurückweist und darüber hinaus diese sogar aktiv mit eigens angemieteten Chartermaschinen aus Griechenland nach München eingeflogen hat, ist ein Teil des Abkommens in seiner extensiven Auslegung bereits „allgemeine Übung“.

Der Pakt schafft somit „Völkergewohnheitsrecht“ aufgrund einer übereinstimmenden gemeinsamen Rechtsüberzeugung der Völkerrechtssubjekte (das sind nicht Sie, sondern Ihre Regierung) und der gepflegten allgemeinen Übung. Beides sind Rechtsquellen des Völkerrechts nach dem Statut des Internationalen Gerichtshofes (IGH, Art. 38 Abs. 1)

Der am 18.12. zu unterschreibende UN-Vertrag verpflichtet somit jedenfalls die Bundesrepublik Deutschland, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen sicheren Zugang zu den „Grundleistungen“, zu „menschenwürdiger Arbeit“ und zu „optimierten Bildungschancen“ erhalten, dass ihr „Recht auf ein Familienleben“ gewahrt bleibt, und den „Bedürfnissen von Migranten in einer prekären Situation“ Rechnung getragen wird. Darüber hinaus ist die „Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren“.

Damit deuten sich neben einem immensen Zustrom von Menschen aus den Notstandsgebieten Afrikas, Asiens und Arabiens gewaltige finanzielle Belastungen an, die von den Steuerzahlern (nur nicht von bereits alimentierten Gutmenschen) in Deutschland zu tragen wären.

Werden die das „schaffen“, es wollen? Sie werden es dann müssen, wenn auch kaum mehr in einem demokratisch zu nennenden Rahmen, sondern unter Zwang.

Die Bundesregierung baut dem bereits vor. Bereits am 18.7.2018 meldete sie die Gründung einer Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Das Gremium soll Vorschläge erarbeiten, wie

„…in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt“ werden.

„Gerecht?“ nach welchem Recht oder Maß? Offensichtlich geht es um „ausgleichende“ Umverteilung (wie es auch die Agenda 2030 vorsieht). Ausgeglichen werden soll der Wohlstand zwischen „allen in Deutschland lebenden Menschen“. Dazu zählen natürlich auch die neu zugezogenen, aber vielleicht nicht die überbezahlten Politiker und ihre Amigos.

Wird der Bürger und Wähler von den Medien nicht aufgeklärt und beantworten ihm die Politiker seine Fragen unzureichend, verschwommen oder gar „nicht wahrheitsgetreu“, dann bleibt ihm – ähnlich wie vormals in der DDR – nur die „Abstimmung mit den Füßen“. Sie ist unbequem und oft kostspielig. Deshalb sollte Der Bürger vorher den Kopf anstrengen und von seinen „demokratischen Rechten“ wirklich Gebrauch machen, statt – wie bisher – der bequemen Kreuzchen-Mach-Routine zu folgen.

Die Auswanderungswelle derer, die sich international besser vermarkten können, hat längst eingesetzt. Etwa 100.000 bis 200.000 von ihnen verlassen jährlich das politisch vergrünte Land. Nun verbreitert sich der Trend.

„Mit einem Anteil von rund 55 Prozent würde gerne mehr als jeder zweite Deutsche, Brite und Franzose zeitweise im Ausland leben.

Das sind inzwischen 29 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren, ermittelte eine Umfrage, die das FinTech-Unternehmen TransferWise mit Sitz in Großbritannien in Auftrag gegeben hat.“

Befragt wurden über 5.000 Personen. Die vorgelegte Analyse der Antworten führte die Verantwortlichen zu dem Schluss, dass ebenso deutlich die Zahl der Bürger gestiegen sei, die daran denken, „dauerhaft auszuwandern“. In Deutschland ist der Wunsch dauerhaft auszuwandern deutlich verbreiteter als in Frankreich und Großbritannien.

„Während jeder fünfte Deutsche (20%) das Land gern für immer verlassen würde, äußern diesen Wunsch lediglich 14% der Briten und nur 13% der Franzosen.“

Bei einer früheren Umfrage im Jahr 2016 wollte das nur etwa jeder Achte Deutsche.

„Unter den über 55-Jährigen möchten insgesamt nur 53 Prozent im Ausland leben, allerdings würde mit einem Anteil von 25 Prozent ein Viertel dieser Altersgruppe sehr gerne dauerhaft auswandern.“

Wie begründen die auswander-interessierten Deutschen ihren Wunsch. 38 % hoffen auf ein ruhigeres und weniger stressiges Leben, 33% erwarten eine höhere Lebensqualität und 31% wollen dem Wetter und einer gefühlt negativen Atmosphäre im Deutschland entfliehen. Bei den Franzosen erhoffen sich dagegen 44 % nur eine niedrigere Steuerbelastung. Doch tatsächlich auswandern kann nur, wer dort etwas „anzubieten“ hat.

Wenn man es bei Lichte betrachtet, schwört die Regierung beim Amtsantritt tatsächlich nicht wie es tönt, Belastungen vom „Deutschen Volk abzuwenden“, sondern wie sie es versteht, ihm möglichst viel davon aufzubürden. Das bezieht sich nicht nur auf die Migrationsproblematik.

Das Gleiche gilt für die teure Förderung angeblicher Klimaschutzprojekte, die – wie jeder, der sich ein wenig unvoreingenommen informiert, weiß – das Klima nicht schützen können, oder die sogenannte „Energiewende“, die aus physikalischen Gründen so, wie angegangen, nicht gelingen wird.

Ähnliches kann man mit etwas Recherche hinter der VW- und Diesel-Affäre, dem Monsanto-Erwerb, und den Fehlspekulationen der Deutschen und anderer deutschen Banken vermuten.

Alle diese und andere Affären führten zu erheblichen Geld-Transfers in die immer dringlicher darauf angewiesenen USA. Dazu – meldet die Agentur Reuters am 9.11. – plant die Bundesregierung im Jahr 2019 8750 neue Stellen in den Ministerien und nachgeordneten Behörden und Ämtern einzurichten. Demnach hat der Haushaltsausschuss des Bundestages den Personalzuwachs in seinen abschließenden Etatberatungen in der Nacht zum 9.11. gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vom Juli noch einmal um knapp 3000 Stellen erhöht. Davon entfallen, laut Reuters, die meisten neuen Stellen im Sicherheitsbereich beim Bundesinnenministerium und seinen Behörden, wie etwa der Bundespolizei an.

Sagt Ihnen das etwas?

Verständlicher wird dergleichen, wenn man die Hintergründe kennt. Die findet man (auf 384 Seiten) in meinem Buch: Der Westen, ein Abgesang. Entstehung und Zukunft der westlichen Marktgesellschaft. Es kann als PDF-Datei für € 15.- per e-mail über [email protected] beziehungsweise für € 24,95 als hard copy für € 24,95 beim Michael Imhof Verlag Petersberg (Tel.: 0661-2919166-0 Fax_ …-9, oder ) erworben werden.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.spatzseite.com/2018/11/alle-macht-geht-vom-volk-aus/