ALG II („Hartz IV“) – Sogenanntes Berufsverbot für sogenannten Anwalt

von NTA

Er ist der Albtraum von sogenannten „Job Centern“ und sogenannten „Sozialgerichten“: Thomas Lange (47) überschüttete Brandenburgs sogenannte „Sozialgerichte“ mit Widersprüchen und Klagen.

Mit zehntausenden Klagen und Widersprüchen gegen sogenannte „Hartz-IV-Bescheide“ legte der Jurist, Thomas Lange (47), jahrelang die sogenannten „Behörden“ lahm.

Ende Dezember 2017 verhängte das sogenannte „Rechtsanwaltsgericht“ (auch nur ein Scheingericht, wie jedes andere im hiesigen Land) ein sogenanntes „Berufsverbot“.

Begründung: Der Jurist aus Calau (Spreewald) habe „in schwerem Umfang gegen Kernpflichten des anwaltlichen Berufsrechtes verstoßen“.

An dieser Stelle ist gleich mal festzuhalten, dass sogenannte Gerichte nachweislich allesamt eingetragene Firmen, ohne jegliche Befugnisse sind, in welchen sich Angestellte als „Richter“ und „Staatsanwälte“ aufspielen, ohne das wirklich zu sein, respektive zu dürfen, da die Sache (unter anderem) nämlich die ist:

Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat. Damit kann es hierzulande schon mal keine Staatsanwälte geben.

Im Weiteren benötigt jeder Richter, Staatsanwalt, Anwalt und Notar eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V .9.

Nur wer eine solche Tätigkeitsgenehmigung besitzt, darf hierzulande überhaupt als Richter, Staatsanwalt, Anwalt und/oder Notar tätig werden.

Interessanterweise besitzt kein einziger von denen eine solche Tätigkeitsgenehmigung. Bedeutet: Keiner von denen darf die Tätigkeit des Richters, Staatsanwalts, Anwalts und/oder Notars ausüben.

Seltsamerweise machen die das trotzdem alle, was der unerschütterliche Beweis dafür ist, dass wir es hierzulande mit einer höchstkriminellen Bande von Justizschwerkriminellen zu tun haben.

Da wird es dann mal wieder Zeit, dieses Video auffrischend zur Kenntnis zu bringen:

Zurück zu Thomas Lange. In diversen Veröffentlichungen behauptete er, fast jeder „Hartz-IV-Bescheid“ sei falsch, und empfahl sich als Anwalt – gebührenfrei.

„Lange legte gegen jeden Bescheid Widerspruch ein – ohne Begründung“,

sagt Hans-Jörg Milinski (55) vom Job-Center Senftenberg.

Bald türmten sich dort die Akten. Milinski:

„Wir mussten neun Zusatzkräfte einstellen.“

Obwohl Thomas Lange ja gar keine Tätigkeitsgenehmigung besitzt, müssen wir an dieser Stelle mal für ihn in die Bresche hüpfen, denn er hat noch untertrieben:

Nicht „fast jeder“, sondern jeder Bescheid von sogenannten „Job Centern“ ist falsch, da es sich bei sämtlichen sogenannten „Job Centern“ und sogenannten „Arbeitsagenturen“ ebenfalls um eingetragene Firmen handelt, welche gar kein Befugnis dazu haben, rechtliche Dinge zu bearbeiten, geschweige denn zu entscheiden.

Hinzu kommt, dass all diese sogenannten „Bescheide“ keine rechtlich einwandfreie oder sogar gleich gar keine Unterschrift aufweisen. Damit sind all diese Bescheide schon ungültig, noch bevor sie überhaupt das Haus verlassen haben.

Also: Nicht „fast alle Bescheide“, sondern

JEDER sogenannte „Bescheid“ ist falsch!

Das gilt übrigens auch für alle anderen sogenannten „behördlichen Bescheide“, da jede sogenannte „Behörde“ eine lausige Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse ist – von unzureichenden oder komplett fehlenden Unterschriften ganz zu schweigen.

Wie sich das mit sogenannten „Anwälten“ noch so verhält, können Sie in diesem Artikel ausführlich zur Kenntnis nehmen: „Rechtsanwalt“ – Der Feind im eigenen Boot


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/03/19/alg-ii-hartz-iv-sogenanntes-berufsverbot-fuer-sogenannten-anwalt/