ALARM! – Einschränkung der Grundrechte ab 25. Mai 2018!

von NTA

Nun schränken die Nachfolgenazis die Grundrechte der Bevölkerung ein!

Der sogenannte „Bundestag“ (der in Tatsache bekanntermaßen eine hochkriminelle Firma ist, die im belgischen Handelsregister eingetragen steht) hat mit Zustimmung des sogenannten „Bundesrates“ (ebenso hochkriminell) das folgende Gesetz beschlossen:

Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 1. Juni 2017

§ 89 – Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354 (Nr. 33), ab 25.05.2018, Einschränkung von Grundrechten:

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

BGBl. I S.1354: „klick“

Artikel 13 – Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes:

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 25. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundeskriminalamtgesetz vom 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, außer Kraft.

Schlussformel

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident
Steinmeier

Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière

Hinweise und Fakten:

Das sogenannte „Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)“ stammt aus dem Jahre 1951. Es ist und war darum zu keinem Zeitpunkt gültig, da die Siegermächte dem hiesigen Land und seiner Bevölkerung bereits am achten Mai des Jahres 1945 sämtliche hoheitsrechtlichen Befugnisse entzogen haben.

Kurzum: Im Jahre 1951 gab es mangels hoheitsrechtlicher Befugnisse hierzulande niemanden, der ein „Bundeskriminalamtgesetz“ hätte beschließen und inkraft setzen können.

Fazit: Das „Gesetz“ zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes. vom 1. Juni 2017, ist erst recht ungültig.

Die Nachfolgenazischwerverbrecher interessiert all das selbstverständlich nicht im Geringsten, denn die wollen die Bevölkerung entrechten und selbige sogar in ihren Grundrechten einschränken!

Darauf muss ein offener Aufruf zu einer Bevölkerungsrevolution stattfinden, um das Nachfolgenazischwerverbrecherpack zu stürzen, zu entmachten und lebenslänglich hinter Schloss und Riegel zu bringen!

Anm. d. Red.: Wir bitten um massive Weiterverbreitung, denn es geht um die Grundrechte der gesamten Bevölkerung!


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/05/09/alarm-einschraenkung-der-grundrechte-ab-25-mai-2018/