ACHTUNG – Ungültiges Grundgesetz

Achtung ungültiges Grundgesetz!

BverfGE 3, 288 (319f): 6, 309 (338,363)
BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147, BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963

Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft

GRUNDGESETZ – GELTUNGSBEREICH
Urteil des Firmengerichtes mit der Bezeichnung:

„Bundesverfassungsgericht“

…zum Thema fehlender Geltungsbereich, oder exakter als fehlender, räumlicher Geltungsbereich benannt – wie es ab dem 18.07.1990 bezüglich Artikel 23 Grundgesetz vorzufinden ist…

z.B. = Urteil Bundesverfassungsgericht BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)) „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“.

Es gibt noch einige andere Entscheidungen hoher deutscher, wie internationaler Gerichte, welche diese Aussage bestätigen. Somit kann dies als international geltendes Recht angesehen werden.

Soweit zum rechtlichen Bestand des Grundgesetzes seit dem 18.07.1990, bezogen auf seine „räumliche“ Geltung. RÄUMLICH gilt es tatsächlich NIRGENDWO. Das Grundgesetz seit 18.07.1990 gilt nur innerhalb des eigenen „Betriebes“, also in sich – der BRD – selbst, oder besser, nur innerhalb des „vereinten Wirtschaftsgebietes“ als GEBIETSLOSES Firmenkonsortiums und würde daher besser „Geschäftsordnung“ heißen. Eine böse Täuschung.

Bis 17.07.1990 hatte das alte Grundgesetz noch einen räumlichen Geltungsbereich in Artikel 23 GG genau benannt. Danach fehlt jede räumliche Geltung.

UND = eine Präambel hat keine Gesetzeskraft, sondern ist nur ein Vorwort zum Gesetzestext.

Was steht also auf dem „Buch“ oben im Bild? Grundgesetz FÜR die, oder besser das, „vereinigte Wirtschaftsgebiet“, Bundesrepublik Deutschland.

Wobei das Eigentum an einem „Gebiet“ wohl mehr ein Wunschtraum ist.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.youtube.com/user/JensBothe