1. Weltkrieg – Das Trauma von Versailles

Der Vertrag von Versailles bestimmte die Alleinschuld Deutschlands und seiner Verbündeten am Ersten Weltkrieg und nannte alle Forderungen die das Reich gegenüber den Siegern zu erfüllen hatte. Dabe diente der Kriegsschuldparagraf 231 als Begründung für die gewaltigen Entschädigungen die „Reparationen“ die das Reich leisten sollte.

Dazu zählte die Erstattung der Kriegskosten und Ersatz aller zivilen Schäden. Schätzungen gingen von bis zu 200 Milliarden Dollar aus. Ferner musste Deutschland große territoriale Einbußen hinnehmen. Elsass-Lothringen, Westpreußen, Posen und Eupen-Malmedy wurden abgetrennt, in anderen Gebieten wie Oberschlesien, Schleswig und dem südlichen Ostpreußen fanden Volksabstimmungen über den staatlichen Verbleib statt. Danzig wurde Freie Stadt unter Aufsicht des Völkerbundes. Alliierte Truppen besetzten die Gebiete links des Rheins als Sicherheit für die Erfüllung des Vertrags. Neben Kriegsschuld, Reparationen und Gebietsverlusten wurde Deutschland auch entmilitarisiert. Die allgemeine Wehrpflicht wurde verboten und die Heeresstärke auf ein Berufsheer von 100 000 Soldaten begrenzt. Verboten waren alle modernen Waffen wie Panzer, schwere Artillerie, U-Boote oder Schlachtschiffe.

Ziel der deutschen Außenpolitik war in den folgenden Jahren die Revision des Versailler Vertrags durch Verhandlungen. In der öffentlichen Diskussion spielte in diesem Zusammenhang die „Dolchstoßlegende“ eine zentrale Rolle. Diese Unterstellung nationalistischer und antidemokratischer Kräfte besagte, dass die Deutschen den Krieg nur deshalb verloren hätten, weil die Armee von „hinten erdolcht worden sei. Nicht das Militär und die kaiserliche Führung seien für Deutschlands Niederlage verantwortlich, sondern demokratische Politiker und Sozialisten, die den Umsturz im November 1918 herbeigeführt hatten. Diese Gruppen wurden daher als „Novemberverbrecher“ und „Erfüllungspolitiker“ diffamiert.


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